Standorte · Bayern

Notbeleuchtung in Bayern. Von Alzenau bis Würzburg.

Planung, Installation und Wartung von Not- und Sicherheitsbeleuchtung in Bayern – nach der Bayerischen Bauordnung, DIN EN 1838 und DIN VDE V 0108-100-1. Mit kostenloser Vor-Ort-Aufnahme, festem Ansprechpartner und Wartungsvertrag inklusive Akkutausch.

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Kurz gesagt

In Bayern ergeben sich die Anforderungen an die Notbeleuchtung aus der Bayerischen Bauordnung (BayBO), den Sonderbauvorschriften des Landes, der Baugenehmigung mit Brandschutzkonzept und für Arbeitsstätten aus der ASR A2.3. Technisch gelten DIN EN 1838, DIN EN 50172 und DIN VDE V 0108-100-1. NOTLUX plant, installiert und wartet Notbeleuchtung in ganz Bayern – mit kostenloser Vor-Ort-Aufnahme und digitalem Prüfbuch.

Bayern

Was in Bayern gilt

  • Bayerische Bauordnung (BayBO): Grundanforderungen an Rettungswege; die konkrete Notbeleuchtung ergibt sich meist aus Baugenehmigung und Brandschutzkonzept.
  • Sonderbauten: Für Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Beherbergungsstätten und weitere Sonderbauten gelten in Bayern eigene Sonderbauvorschriften mit Vorgaben zur Sicherheitsbeleuchtung.
  • Prüfung durch Sachverständige: In Sonderbauten werden Sicherheitsbeleuchtungsanlagen nach der Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung (SPrüfV) von Prüfsachverständigen geprüft – vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend.
  • Feuerbeschau: Bei der Feuerbeschau kontrolliert die zuständige Behörde auch Rettungswege und Sicherheitsbeleuchtung – festgestellte Mängel müssen fristgerecht behoben werden.
  • Arbeitsstätten: Die ASR A2.3 regelt Fluchtwege und Sicherheitsbeleuchtung, die ASR A1.3 die Sicherheitskennzeichnung.
  • Betrieb und Prüfung: Monatliche Funktionsprüfung, jährliche Prüfung über die volle Betriebsdauer und Prüfbuch nach DIN EN 50172 und DIN VDE V 0108-100-1.

Welche Vorgaben für Ihr Gebäude verbindlich sind, klären wir bei der kostenlosen Vor-Ort-Aufnahme anhand von Baugenehmigung und Brandschutzkonzept.

Ihre Ansprechpartner

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Nils Lammert
Nils LammertVertriebsleitung +49 171 1935852lammert@trialed.de
Leon Weber
Leon WeberKey Account Manager +49 151 26893710weber@trialed.de

Betreut von unserem Firmensitz Leipzig. TRiALED GmbH · Zum Frischemarkt 4 · 04158 Leipzig

Häufige Fragen

Welche Bauordnung gilt in Bayern für die Notbeleuchtung?

Grundlage ist die Bayerische Bauordnung (BayBO). Die konkreten Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung ergeben sich meist aus der Baugenehmigung und dem Brandschutzkonzept, für Sonderbauten aus den Sonderbauvorschriften des Landes.

Wer prüft die Sicherheitsbeleuchtung in Sonderbauten in Bayern?

Prüfsachverständige – vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend nach der Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung (SPrüfV). Die laufenden monatlichen und jährlichen Prüfungen übernimmt der Betreiber oder ein Fachbetrieb wie NOTLUX.

Kommt NOTLUX in ganz Bayern zur Vor-Ort-Aufnahme?

Ja. Die Vor-Ort-Aufnahme und die Planung sind in ganz Bayern kostenlos und unverbindlich. Betreut werden Sie von unserem Firmensitz Leipzig.

NOTLUX

Notbeleuchtung ohne Sorgen.

Leuchten, Installation und Wartung aus einer Hand – jede Prüfung digital per App dokumentiert. Wir starten mit einer kostenlosen Vor-Ort-Aufnahme und DIN-konformer Planung.

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