Notbeleuchtung wird nach DIN EN 50172 und DIN VDE V 0108-100-1 monatlich auf Funktion und jährlich über die volle Bemessungsbetriebsdauer geprüft; bei Anlagen mit zentraler Stromversorgung kommt eine tägliche Sichtprüfung der Anzeigen hinzu. Ergänzend sind wiederkehrende Prüfungen durch eine Elektrofachkraft und – in Sonderbauten je nach Landesrecht – Prüfungen durch Prüfsachverständige erforderlich, häufig alle drei Jahre. Jede Prüfung wird im Prüfbuch dokumentiert.
Welche Prüffristen gelten für die Notbeleuchtung?
Eine Prüffrist ist der maximale Zeitabstand, in dem eine bestimmte Prüfung an der Sicherheitsbeleuchtung wiederholt werden muss. Die Fristen ergeben sich in Deutschland vor allem aus DIN EN 50172 (Sicherheitsbeleuchtungsanlagen) und DIN VDE V 0108-100-1, ergänzt durch das Arbeitsschutzrecht (Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3) und die Prüfverordnungen der Länder für Sonderbauten.
| Intervall | Prüfung | Was konkret geprüft wird | Wer typischerweise prüft |
|---|---|---|---|
| Täglich | Sichtprüfung der Anzeigen | Betriebs- und Störungsmeldungen an Zentral- oder Gruppenbatterieanlagen | Unterwiesenes Personal des Betreibers |
| Monatlich | Funktionsprüfung | Umschalten auf Notbetrieb (Netzausfall simulieren), jede Leuchte und jedes Rettungszeichen leuchtet, Anzeigen in Ordnung | Elektrofachkraft oder unterwiesene Person, je nach Anlage |
| Jährlich | Prüfung der Bemessungsbetriebsdauer | Anlage hält die volle geforderte Zeit (z. B. 1 h oder 3 h) im Notbetrieb durch | Elektrofachkraft |
| Wiederkehrend (z. B. nach DGUV Vorschrift 3) | Prüfung der elektrischen Anlage | Schutzmaßnahmen, Isolation, Anschlüsse, Zustand der Komponenten | Elektrofachkraft |
| In Sonderbauten, häufig alle 3 Jahre | Prüfung durch Prüfsachverständige | Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Sicherheitsbeleuchtung nach Bauordnungsrecht | Bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige |
| Laufend | Zustandskontrolle | Beschädigte oder verdeckte Leuchten und Rettungszeichen, geänderte Rettungswege nach Umbauten | Betreiber |
Welche Fristen für Ihr Gebäude verbindlich sind, hängt von Nutzung, Baugenehmigung und Brandschutzkonzept ab. Einen Überblick über die Regelwerke finden Sie unter Normen und Regeln für Notbeleuchtung.
Tägliche Sichtprüfung: nur bei zentraler Stromversorgung
Die tägliche Prüfung betrifft Anlagen mit zentraler Stromversorgung, also Zentral- oder Gruppenbatteriesysteme. Dabei wird an der Zentrale abgelesen, ob die Anlage betriebsbereit ist und keine Störung meldet. Bei Einzelbatterieleuchten entfällt diese Prüfung im engeren Sinn, weil es keine Zentrale gibt. Den Unterschied der Systeme erklärt der Beitrag Einzelbatterie oder Zentralbatterie.
Monatliche Funktionsprüfung: kurz, aber vollständig
Bei der Funktionsprüfung wird ein Ausfall der allgemeinen Stromversorgung simuliert, und jede Leuchte muss in den Notbetrieb schalten. Der Test dauert nur so lange, bis sicher festgestellt ist, dass alle Leuchten und Rettungszeichen leuchten – er soll die Akkus nicht nennenswert entladen. Geprüft wird außerdem, ob Status- und Störungsanzeigen korrekt arbeiten. Ausgefallene Leuchten werden notiert und zeitnah instand gesetzt.
Jährliche Betriebsdauerprüfung: die volle Zeit
Bei der Betriebsdauerprüfung muss die Anlage die volle Bemessungsbetriebsdauer im Notbetrieb durchhalten, also beispielsweise eine oder drei Stunden. Erst dieser Test zeigt, ob die Akkus noch ausreichend Kapazität haben. Welche Dauer Ihr Gebäude benötigt, erläutert der Beitrag zur Bemessungsbetriebsdauer.
Was passiert nach dem Dauertest?
Nach einer vollen Entladung sind die Akkus leer und müssen wieder geladen werden. Nach DIN EN 60598-2-22 müssen Notleuchten nach 24 Stunden Ladezeit ihre Bemessungsbetriebsdauer wieder erreichen. In dieser Zeit ist die Sicherheitsbeleuchtung nur eingeschränkt verfügbar – fällt der Strom kurz nach dem Test aus, reicht die Restladung womöglich nicht.
DIN EN 50172 trägt diesem Risiko Rechnung: Betriebsdauerprüfungen sollen zu Zeiten mit geringem Risiko stattfinden, etwa nachts, am Wochenende oder in Betriebspausen, wenn das Gebäude nicht oder kaum genutzt wird. Alternativ werden Einzelbatterieleuchten abwechselnd geprüft, sodass benachbarte Leuchten nie gleichzeitig entladen sind und jeder Rettungsweg ausreichend beleuchtet bleibt.
Praxistipp: Legen Sie fest, welche Leuchten zu Gruppe A und welche zu Gruppe B gehören, und markieren Sie das im Leuchtenplan. So lassen sich die Dauertests zuverlässig wechselseitig durchführen, ohne dass ein Flurabschnitt dunkel bleibt.
Rechenbeispiel: Wie viel Prüfaufwand entsteht im Jahr?
Angenommen, ein Bürogebäude hat 80 Einzelbatterieleuchten (60 Sicherheitsleuchten, 20 Rettungszeichenleuchten) mit 3 Stunden Bemessungsbetriebsdauer.
- Monatliche Funktionsprüfung: 80 Leuchten × 12 Monate = 960 Einzelprüfungen pro Jahr.
- Jährliche Betriebsdauerprüfung: 80 Einzelprüfungen, also insgesamt 1.040 Prüfvorgänge, die durchgeführt und eingetragen werden müssen.
- Wechselseitige Durchführung: Gruppe A (40 Leuchten) wird an einem Freitagabend geprüft, Gruppe B frühestens nach Ablauf der 24-stündigen Ladezeit, zum Beispiel am folgenden Freitag.
- Zeitbedarf: Bei angenommenen 2 Minuten pro Leuchte für Ansteuern, Kontrolle und Eintrag kommen allein für die Funktionsprüfungen rund 32 Arbeitsstunden im Jahr zusammen – Wege, Leitern und Hubsteiger nicht eingerechnet.
Das Beispiel zeigt, warum Prüfungen im Alltag häufig liegen bleiben – und warum automatische Prüfsysteme wirtschaftlich interessant sind.
Wiederkehrende Prüfungen und Sachverständigenprüfung
Neben den betrieblichen Prüfungen gelten weitere Pflichten:
- Elektrische Prüfung: Die Sicherheitsbeleuchtung ist Teil der elektrischen Anlage. Nach Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 3 wird sie wiederkehrend durch eine Elektrofachkraft geprüft; die Frist legt der Arbeitgeber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung fest.
- Prüfsachverständige: In Sonderbauten wie Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Hochhäusern oder großen Garagen verlangen die Prüfverordnungen der Länder in der Regel eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und danach wiederkehrend, häufig alle drei Jahre.
- Brandverhütungsschau: Bei der Brandschau kann die Behörde Anlage und Prüfbuch einsehen.
Details dazu finden Sie im Beitrag zu Brandschau und Sachverständigenprüfung. Wer welche Prüfung durchführen darf, beschreibt Wer darf Notbeleuchtung prüfen?.
Wie verändern selbstprüfende Leuchten die Fristen?
Die Fristen selbst bleiben gleich – es ändert sich, wer die Prüfung auslöst. Automatische Prüfsysteme nach DIN EN 62034 führen die monatliche Funktionsprüfung und die jährliche Betriebsdauerprüfung selbstständig durch, speichern das Ergebnis und melden Fehler über eine Status-LED, eine Zentrale oder eine App. Gute Systeme versetzen die Dauertests zeitlich, damit nicht alle Leuchten gleichzeitig entladen sind.
Was bleibt: die Sichtkontrolle auf Beschädigungen und verdeckte Zeichen, die Auswertung der Protokolle, die Mängelbeseitigung und die Dokumentation im Prüfbuch. Die Leuchten der NOTLUX Serie 19 etwa testen sich nach EN 50172 und EN 62034 selbst und stellen die Ergebnisse per Bluetooth in einer App bereit. Mehr dazu im Beitrag Selbsttest bei Notleuchten.
Checkliste: Prüffristen im Griff behalten
- Zuständige Person im Haus schriftlich benennen, inklusive Vertretung.
- Leuchtenplan mit eindeutiger Nummerierung aller Leuchten und Rettungszeichen anlegen.
- Termine für Funktions- und Dauertests fest im Kalender verankern.
- Dauertests in risikoarme Zeiten legen oder wechselseitig durchführen.
- Fristen für Elektro- und Sachverständigenprüfung im Blick behalten.
- Mängel mit Datum der Beseitigung dokumentieren.
Checkliste Notbeleuchtung
2 Seiten zum Abhaken: täglich, monatlich, jährlich – plus Dokumentation, Brandschau, Umbau, Dienstleisterwechsel und Akkualter.
PDF herunterladenHäufige Fragen
Wie oft muss Notbeleuchtung geprüft werden?
Nach DIN EN 50172 und DIN VDE V 0108-100-1 monatlich als Funktionsprüfung und jährlich über die volle Bemessungsbetriebsdauer. Bei zentralen Batterieanlagen kommt eine tägliche Sichtprüfung der Anzeigen hinzu. Ergänzend gelten wiederkehrende Elektroprüfungen und in Sonderbauten Prüfungen durch Prüfsachverständige.
Wie lange dauert die monatliche Funktionsprüfung?
Nur so lange, bis feststeht, dass jede Leuchte und jedes Rettungszeichen im Notbetrieb leuchtet. Die Prüfung soll die Akkus nicht wesentlich entladen. Der eigentliche Aufwand entsteht durch die Begehung und Dokumentation aller Leuchten.
Warum sollte der Dauertest nicht während der Nutzungszeit stattfinden?
Nach dem Test sind die Akkus entladen und brauchen bis zu 24 Stunden, um wieder die volle Betriebsdauer zu erreichen. Fällt in dieser Zeit der Strom aus, ist die Sicherheitsbeleuchtung eingeschränkt. Deshalb wird in risikoarmen Zeiten oder wechselseitig geprüft.
Wie oft prüfen Sachverständige die Notbeleuchtung?
In Sonderbauten verlangen die Prüfverordnungen der Länder in der Regel eine Prüfung vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend, häufig alle drei Jahre. Maßgeblich sind das jeweilige Landesrecht und die Baugenehmigung.
Entfallen die Prüfungen bei selbstprüfenden Leuchten?
Nein. Automatische Prüfsysteme nach DIN EN 62034 übernehmen die Funktions- und Betriebsdauertests, die Fristen bleiben aber bestehen. Sichtkontrolle, Auswertung der Protokolle, Mängelbeseitigung und Dokumentation bleiben Aufgabe des Betreibers.
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