DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2024-10 ist die neue Systemnorm für Notbeleuchtungsanlagen und ersetzt in Deutschland die DIN EN 50172:2005-01 sowie die Vornorm DIN VDE V 0108-100-1:2018-12; die Vorgängerdokumente dürfen noch bis zum 27. Mai 2027 angewendet werden. Geändert wurden vor allem die Anforderungen an Prüfungen, Übergabedokumentation und Prüfbuch, neu ist insbesondere eine Messung der Beleuchtungsstärke alle 5 Jahre nach Abschnitt 7.4.5. Bestehende Anlagen dürfen in der Regel nach den bisherigen Anforderungen weiterbetrieben werden – die geltende Prüfgrundlage sollte aber eindeutig festgelegt und dokumentiert sein.
Was regelt DIN EN 50172 überhaupt?
DIN EN 50172 (VDE 0108-100) ist die Norm für Notbeleuchtungssysteme: Sie beschreibt, wie eine Sicherheitsbeleuchtung geplant, errichtet, übergeben, betrieben und wiederkehrend geprüft wird. Sie legt nicht fest, ob ein Gebäude Notbeleuchtung braucht – das ergibt sich aus Arbeitsstättenrecht, Bauordnungsrecht, Baugenehmigung und Brandschutzkonzept. Auch die lichttechnischen Werte stehen nicht in ihr, sondern in DIN EN 1838.
Für Betreiber ist DIN EN 50172 die wichtigste Norm im Alltag, weil sie die Prüfintervalle und die Dokumentationspflichten vorgibt. Wie sie mit den anderen Regelwerken zusammenhängt, zeigt der Überblick Normen für Notbeleuchtung.
Welche Dokumente ersetzt die Ausgabe 2024-10?
Bis zur Neuausgabe galten in Deutschland zwei Dokumente nebeneinander:
| Dokument | Rolle bisher | Status |
|---|---|---|
| DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2005-01 | Europäische Systemnorm in deutscher Fassung | Ersetzt durch die Ausgabe 2024-10 |
| DIN VDE V 0108-100-1:2018-12 | Nationale Vornorm, ergänzend zur EN 50172 angewendet, mit zusätzlichen deutschen Anforderungen | Ersetzt durch die Ausgabe 2024-10 |
| DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2024-10 | – | Aktuelle Fassung, Grundlage für neue Planungen |
Das Nebeneinander von europäischer Norm und nationaler Vornorm war in der Praxis eine häufige Quelle für Unklarheiten, etwa bei Prüfintervallen. Mit der Ausgabe 2024-10 gibt es für neue Anlagen wieder eine maßgebliche Systemnorm. Inhalte der früheren Vornorm werden in Baugenehmigungen, Brandschutzkonzepten und älteren Unterlagen aber weiterhin zitiert und können objektbezogen weiter eine Rolle spielen.
Was hat sich inhaltlich geändert?
Die Neuausgabe betrifft vor allem die Phase nach der Errichtung: Prüfung, Übergabe und Dokumentation. Die für Betreiber wesentlichen Punkte:
Messung der Beleuchtungsstärke alle 5 Jahre
Nach Abschnitt 7.4.5 ist alle 5 Jahre die Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung zu messen. Damit wird überprüft, ob die Anlage die bei der Planung nachgewiesenen Werte nach DIN EN 1838 noch erreicht – etwa nach Alterung der Leuchten, Verschmutzung, Umbauten oder geänderter Raumnutzung. Der Messbericht wird zusammen mit dem Prüfbuch aufbewahrt. Gemessen wird im Notbetrieb mit einem geeigneten Luxmeter, typischerweise bei ausgeschalteter Allgemeinbeleuchtung. Welche Werte gelten, steht im Artikel Beleuchtungsstärke der Notbeleuchtung.
Prüfintervalle
Den Rahmen für Anlagen nach der neuen Norm bilden die monatliche Funktionsprüfung, die jährliche Prüfung über die volle Bemessungsbetriebsdauer und die neue Messung alle 5 Jahre. Bei Anlagen mit zentraler Stromversorgung kann je nach festgelegter Prüfgrundlage ein tägliches Ablesen der Anzeigen hinzukommen. Wöchentliche Funktionsprüfungen, wie sie nach der früheren Vornorm vorgesehen waren, können für Bestandsanlagen objektbezogen weiter gefordert sein. Alle Intervalle im Detail: Prüffristen für Notbeleuchtung.
Übergabedokumentation
Die Anforderungen an die Unterlagen, die der Errichter bei der Übergabe an den Betreiber aushändigt, sind stärker geregelt. Typischerweise gehören dazu Pläne mit der Lage aller Leuchten und Rettungszeichen, die lichttechnische Berechnung, die Leuchtenliste, Angaben zu Bemessungsbetriebsdauer und Schaltungsart, Datenblätter, Prüfprotokolle der Erstprüfung und die Festlegung der Prüfintervalle. Den genauen Umfang für Ihr Objekt sollten Sie mit dem Errichter vertraglich vereinbaren.
Prüfbuch
Auch die Anforderungen an das Prüfbuch wurden überarbeitet. Neu gehört der Messbericht der 5-Jahres-Messung dazu. Sinnvoll ist zudem, die für die Anlage geltende Prüfgrundlage und die Prüfintervalle ausdrücklich im Prüfbuch festzuhalten.
Was gilt in der Übergangsfrist bis zum 27. Mai 2027?
Bis zum 27. Mai 2027 dürfen die Vorgängerdokumente – DIN EN 50172:2005-01 und DIN VDE V 0108-100-1:2018-12 – noch angewendet werden. Das ist vor allem für Projekte relevant, die vor Erscheinen der Neuausgabe geplant oder genehmigt wurden. Für neue Planungen empfiehlt es sich, bereits jetzt die Ausgabe 2024-10 zugrunde zu legen, damit die Anlage nicht kurz nach der Übergabe einen veralteten Stand dokumentiert.
Müssen bestehende Anlagen umgerüstet werden?
In der Regel nicht. Normen wirken grundsätzlich nicht rückwirkend: Eine Anlage, die nach den zum Errichtungszeitpunkt geltenden Regeln geplant und abgenommen wurde, darf weiterbetrieben werden (Bestandsschutz). Für Bestandsanlagen können deshalb weiterhin die bisherigen Anforderungen gelten, insbesondere wenn Baugenehmigung, Prüfbescheid oder Brandschutzkonzept darauf verweisen.
Bestandsschutz hat aber Grenzen. Er schützt den baulichen Zustand, nicht den Verzicht auf Prüfung und Instandhaltung. Bei wesentlichen Änderungen, Erweiterungen, Nutzungsänderungen oder behördlichen Anordnungen kann die aktuelle Norm für den geänderten Teil oder die gesamte Anlage maßgeblich werden. Mängel – etwa eine Leuchte, die die Bemessungsbetriebsdauer nicht mehr erreicht – sind unabhängig von der Normfassung nach ASR A2.3 unverzüglich sachgerecht zu beseitigen. Ob Ihre Anlage modernisiert werden sollte, behandelt der Artikel Notbeleuchtung modernisieren.
Praxistipp: Viele Betreiber übernehmen die 5-jährliche Messung freiwillig auch für Bestandsanlagen. Sie ist die einzige Prüfung, die zeigt, ob nach Umbauten, Möblierung oder Leuchtentausch noch genug Licht auf dem Rettungsweg ankommt.
Was sollten Betreiber jetzt tun?
- Prüfgrundlage festlegen: Klären Sie, ob Ihre Anlage nach DIN EN 50172:2024-10 oder objektbezogen nach den bisherigen Anforderungen geprüft wird, und tragen Sie das mit den Intervallen ins Prüfbuch ein.
- Unterlagen sichten: Baugenehmigung, Brandschutzkonzept und Prüfberichte auf Verweise zu DIN VDE V 0108-100-1 oder zu Prüfintervallen durchsehen.
- 5-Jahres-Messung einplanen: Termin festlegen, Messgerät und Fachfirma klären, Messbericht zum Prüfbuch nehmen.
- Leuchtenliste aktualisieren: Jede Leuchte und jedes Rettungszeichen eindeutig nummeriert, mit Typ, Schaltungsart und Bemessungsbetriebsdauer.
- Zuständigkeiten regeln: Benennen Sie, wer im Haus Anzeigen abliest und Prüftasten bedient und welche Elektrofachkraft Dauerprüfung, Messung und Instandsetzung übernimmt.
- Mängelprozess festlegen: Fehlgeschlagene Dauertests gelten als Mangel; Meldeweg, Reaktionszeit und vorübergehende Maßnahmen sollten vorher feststehen.
- Neue Projekte sauber ausschreiben: Für Neubau und Modernisierung die Ausgabe 2024-10 und den gewünschten Umfang der Übergabedokumentation vertraglich festlegen.
Was ändert sich für das Prüfbuch?
Das Prüfbuch bleibt der zentrale Nachweis, dass die Anlage geprüft wurde und betriebsbereit war. Nach der Neuausgabe sollte es mindestens enthalten: die Stammdaten der Anlage und die Übergabedokumentation, die festgelegte Prüfgrundlage mit Intervallen, die Leuchtenliste, alle Prüfungen mit eindeutigem Ergebnis, Mängel mit Maßnahme und Nachprüfung, Wartungen und Änderungen sowie den Messbericht der 5-Jahres-Messung. Was im Einzelnen hineingehört und wie lange es aufbewahrt wird, erklärt der Artikel Prüfbuch für Notbeleuchtung. Eine kostenlose Prüfbuch-Vorlage finden Sie unter Downloads.
Ein digitales Prüfbuch ist grundsätzlich zulässig, wenn es vollständig, nachvollziehbar und gegen nachträgliche Änderungen geschützt ist. NOTLUX dokumentiert jede Prüfung im Rahmen der Wartung digital per App, einschließlich Leuchtenliste und Mängelverfolgung.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Anforderungen für Ihre Anlage gelten, ergibt sich aus Baugenehmigung, Brandschutzkonzept und der festgelegten Prüfgrundlage.
Häufige Fragen
Ab wann gilt DIN EN 50172:2024-10 verbindlich?
Die Norm ist mit Ausgabedatum Oktober 2024 erschienen. Die Vorgängerdokumente dürfen bis zum 27. Mai 2027 weiter angewendet werden. Danach ist für neue Anlagen die Ausgabe 2024-10 die maßgebliche Grundlage.
Muss ich meine bestehende Notbeleuchtung jetzt nachrüsten?
In der Regel nicht. Bestehende Anlagen dürfen nach den Anforderungen weiterbetrieben werden, nach denen sie errichtet wurden, sofern Baugenehmigung oder Behörde nichts anderes verlangen. Prüfung, Instandhaltung und Mängelbeseitigung bleiben aber Pflicht.
Gilt die 5-Jahres-Messung auch für alte Anlagen?
Für Anlagen nach der neuen Norm ist sie vorgesehen. Für Bestandsanlagen hängt es von der festgelegten Prüfgrundlage ab. Unabhängig davon ist die Messung ein sinnvoller Nachweis, dass nach Umbauten oder Leuchtentausch noch ausreichend Licht auf den Rettungswegen ankommt.
Gibt es nach der neuen Norm noch wöchentliche Prüfungen?
Für Anlagen nach DIN EN 50172:2024-10 sind die monatliche Funktionsprüfung und die jährliche Dauerprüfung der Regelfall, bei zentralen Anlagen je nach Prüfgrundlage ergänzt um ein tägliches Ablesen. Wöchentliche Prüfungen nach der früheren Vornorm können für Bestandsanlagen objektbezogen weiter gelten.
Was passiert, wenn eine Leuchte den jährlichen Dauertest nicht besteht?
Das ist ein Mangel. Er wird im Prüfbuch dokumentiert und muss nach ASR A2.3 unverzüglich sachgerecht beseitigt werden; bis dahin sind vorübergehende Maßnahmen festzulegen.
Wer darf die neue Messung der Beleuchtungsstärke durchführen?
Die Messung gehört in die Hand einer Elektrofachkraft oder einer Fachfirma mit geeignetem Messgerät. Unterwiesenes Personal des Betreibers darf Anzeigen ablesen und die Prüftaste bedienen, aber keine Leuchten öffnen oder Messungen bewerten.
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