Das Prüfbuch der Notbeleuchtung ist der schriftliche Nachweis, dass die Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 50172 und DIN VDE V 0108-100-1 regelmäßig geprüft und Mängel behoben wurden. Jeder Eintrag enthält mindestens Datum, Art der Prüfung, Ergebnis, festgestellte Mängel, deren Beseitigung und den Namen der prüfenden Person. Ein digitales Prüfbuch ist grundsätzlich zulässig, wenn es vollständig, nachvollziehbar, gegen nachträgliche Änderungen geschützt und bei Prüfungen jederzeit vorlegbar ist.
Was ist ein Prüfbuch für die Notbeleuchtung?
Ein Prüfbuch (auch Betriebsbuch oder Wartungsbuch) ist die fortlaufende Dokumentation aller Prüfungen, Wartungen, Störungen und Änderungen an einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage. DIN EN 50172 verlangt, dass ein solches Buch geführt wird, und DIN VDE V 0108-100-1 konkretisiert die Anforderungen für Deutschland. Es ist der einzige belastbare Beleg dafür, dass die Anlage zum entscheidenden Zeitpunkt betriebsbereit war – gegenüber Behörden, Prüfsachverständigen, Sachversicherern und im Schadensfall auch gegenüber Gerichten.
Eine funktionierende Anlage ohne Prüfbuch gilt bei Begehungen als Mangel. Umgekehrt zeigt ein lückenloses Prüfbuch, dass der Betreiber seine Pflichten erfüllt hat. Mehr dazu im Beitrag zu Betreiberpflichten und Haftung.
Was muss im Prüfbuch stehen?
Ein Prüfbuch besteht aus zwei Teilen: den Stammdaten der Anlage und den laufenden Einträgen.
Stammdaten der Anlage
- Gebäude, Betreiber und verantwortliche Person mit Vertretung.
- Art des Systems: Einzelbatterie, Gruppenbatterie oder Zentralbatterie.
- Datum der Inbetriebnahme und Errichter.
- Leuchtenliste mit eindeutiger Nummer, Standort, Typ und Bemessungsbetriebsdauer.
- Leuchten- bzw. Fluchtwegplan.
- Datum des letzten Akkutauschs je Leuchte oder Batterieanlage.
- Bei automatischen Prüfsystemen: Typ des Systems und eingestellte Testzeitpunkte.
Laufende Einträge
- Datum der Prüfung.
- Art der Prüfung: tägliche Sichtprüfung, monatliche Funktionsprüfung, jährliche Betriebsdauerprüfung, wiederkehrende Elektroprüfung oder Sachverständigenprüfung.
- Ergebnis, einschließlich der Leuchten, die nicht in Ordnung waren.
- Festgestellte Mängel mit Leuchtennummer und Beschreibung.
- Mängelbeseitigung: was wann von wem behoben wurde.
- Prüfende Person mit Name und Unterschrift bzw. eindeutiger digitaler Kennung.
- Sonstige Ereignisse: Störungen, Netzausfälle mit Notbetrieb, Änderungen an der Anlage, Umbauten.
Welche Prüfungen in welchen Abständen eingetragen werden, erklärt der Beitrag Prüffristen für Notbeleuchtung.
Mustereintrag: So kann eine Prüfbuchseite aussehen
| Datum | Prüfart | Leuchten geprüft | Ergebnis | Mangel | Beseitigung | Geprüft von |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 03.02.2026 | Funktionsprüfung | 1–80 | 79 i. O. | Leuchte 34: Status-LED rot, kein Notbetrieb | 10.02.2026 Akku getauscht, Nachprüfung i. O. | M. Beispiel, Elektrofachkraft |
| 03.03.2026 | Funktionsprüfung | 1–80 | 80 i. O. | – | – | M. Beispiel, Elektrofachkraft |
| 06.03.2026 | Betriebsdauerprüfung 3 h, Gruppe A | 1–40 | 40 i. O. | – | – | M. Beispiel, Elektrofachkraft |
| 13.03.2026 | Betriebsdauerprüfung 3 h, Gruppe B | 41–80 | 39 i. O. | Leuchte 57: Notbetrieb nach 2 h 10 min beendet | 20.03.2026 Akku getauscht, Dauertest wiederholt, i. O. | M. Beispiel, Elektrofachkraft |
Entscheidend ist, dass jeder Mangel bis zu seiner Beseitigung nachverfolgt wird. Ein Eintrag „Leuchte 34 defekt“ ohne Folgeeintrag ist ein offener Punkt, der bei der nächsten Begehung auffällt.
Praxistipp: Nummerieren Sie Leuchten im Gebäude und im Prüfbuch identisch, zum Beispiel mit einem Aufkleber am Gehäuse. Nur so lassen sich Mängel eindeutig zuordnen und Akkutauschdaten pro Leuchte nachverfolgen.
Wie lange muss das Prüfbuch aufbewahrt werden?
Eine einheitliche, für alle Gebäude geltende Aufbewahrungsfrist lässt sich nicht seriös nennen; maßgeblich sind die für Ihr Gebäude geltenden Vorschriften, die Baugenehmigung und gegebenenfalls Vorgaben des Versicherers. Bewährt hat sich die folgende Praxis:
- Das Prüfbuch wird über die gesamte Lebensdauer der Anlage geführt und bleibt am Objekt.
- Abgeschlossene Seiten oder Jahrgänge werden mindestens so lange aufbewahrt, dass die letzte Sachverständigenprüfung und der vorangegangene Prüfzeitraum lückenlos belegbar sind.
- Bei Betreiberwechsel, Verkauf oder Mieterwechsel wird das Prüfbuch an den neuen Betreiber übergeben.
Im Zweifel gilt: lieber länger aufbewahren. Im Schadensfall kann es auf Nachweise ankommen, die mehrere Jahre zurückreichen.
Ist ein digitales Prüfbuch zulässig?
Grundsätzlich ja. Die Normen schreiben keine Papierform vor; entscheidend ist, dass die Dokumentation ihren Zweck als Nachweis erfüllt. Ein digitales Prüfbuch sollte dafür folgende Anforderungen erfüllen:
| Anforderung | Was das praktisch bedeutet |
|---|---|
| Vollständig | Alle Pflichtangaben wie im Papierprüfbuch, für jede Leuchte und jede Prüfung |
| Nachvollziehbar | Zeitstempel und eindeutige Zuordnung zur prüfenden Person |
| Manipulationssicher | Einträge lassen sich nicht unbemerkt ändern oder löschen; Korrekturen werden protokolliert |
| Verfügbar | Bei Begehungen jederzeit vorlegbar, auch ohne Spezialsoftware, z. B. als PDF-Export |
| Gesichert | Regelmäßige Datensicherung, Zugriff unabhängig von einzelnen Mitarbeitenden |
Ob eine bestimmte Lösung im Einzelfall akzeptiert wird, entscheidet die prüfende Stelle. Stimmen Sie bei Sonderbauten die Form der Dokumentation im Zweifel vorab mit dem Prüfsachverständigen ab.
Welche Vorteile hat ein digitales oder app-basiertes Prüfbuch?
- Keine verlorenen Ordner: Die Dokumentation ist zentral gespeichert und unabhängig davon verfügbar, wer gerade zuständig ist.
- Weniger Übertragungsfehler: Bei selbstprüfenden Leuchten nach DIN EN 62034 werden Testergebnisse automatisch übernommen statt abgeschrieben.
- Offene Mängel sichtbar: Nicht behobene Fehler bleiben markiert, bis sie erledigt sind.
- Schneller Nachweis: Ein Export für Behörde, Sachverständige oder Versicherer ist in Minuten erstellt.
NOTLUX dokumentiert Wartung und Prüfungen per App, sodass für jede Leuchte eine lückenlose Historie entsteht. Wie automatische Prüfsysteme die Einträge erzeugen, erklärt der Beitrag Selbsttest bei Notleuchten. Wer welche Prüfung durchführen und eintragen darf, steht im Beitrag Wer darf Notbeleuchtung prüfen?.
Checkliste: Ist Ihr Prüfbuch prüffähig?
- Stammdaten und Leuchtenliste sind aktuell.
- Jede Funktions- und Betriebsdauerprüfung der letzten zwölf Monate ist eingetragen.
- Jeder Mangel hat einen Folgeeintrag mit Datum der Beseitigung.
- Prüfende Personen sind namentlich erkennbar.
- Berichte von Elektro- und Sachverständigenprüfungen liegen bei.
- Das Prüfbuch ist am Objekt bzw. digital jederzeit abrufbar.
Bei der Brandschau oder Sachverständigenprüfung wird erfahrungsgemäß zuerst das Prüfbuch verlangt.
Prüfbuch-Vorlage Notbeleuchtung
5 Seiten zum Ausdrucken: Stammdaten der Anlage, Leuchtenliste mit Akkutausch-Datum, Prüfnachweise mit Mustereintrag, Prüffristen auf einen Blick und Check „Ist Ihr Prüfbuch prüffähig?“.
PDF herunterladenHäufige Fragen
Ist ein Prüfbuch für die Notbeleuchtung Pflicht?
Ja. DIN EN 50172 und DIN VDE V 0108-100-1 verlangen, dass Prüfungen, Wartungen und Störungen dokumentiert werden. Ohne Prüfbuch lässt sich nicht nachweisen, dass die Anlage betriebsbereit war und die Betreiberpflichten erfüllt wurden.
Darf ich das Prüfbuch digital führen?
Grundsätzlich ja, wenn das digitale Prüfbuch vollständig, nachvollziehbar, gegen unbemerkte Änderungen geschützt und jederzeit vorlegbar ist. Ein PDF-Export für Begehungen ist sinnvoll. Bei Sonderbauten empfiehlt sich eine Abstimmung mit dem Prüfsachverständigen.
Reicht das Protokoll einer selbstprüfenden Leuchte als Prüfbuch?
Die automatischen Testprotokolle nach DIN EN 62034 sind ein wichtiger Bestandteil, ersetzen das Prüfbuch aber nicht vollständig. Ergänzt werden müssen Sichtkontrollen, Mängelbeseitigung, Wartungen und Änderungen an der Anlage.
Wo muss das Prüfbuch aufbewahrt werden?
Das Prüfbuch gehört zur Anlage und sollte am Objekt bzw. digital jederzeit abrufbar sein, damit es bei Begehungen vorgelegt werden kann. Bei Betreiberwechsel wird es übergeben.
Was passiert, wenn das Prüfbuch Lücken hat?
Fehlende Einträge werden bei Begehungen als Mangel gewertet und können Nachprüfungen nach sich ziehen. Im Schadensfall fehlt der Nachweis, dass die Anlage geprüft und betriebsbereit war. Lücken lassen sich nicht nachträglich schließen – nur künftig vermeiden.
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