Notbeleuchtung im Büro. Einfach erledigt.
Im Büro ist Notbeleuchtung selten ein großes Thema – bis zur Brandschau oder bis nach dem Umbau niemand mehr weiß, ob die Rettungszeichen noch stimmen. Wir sorgen dafür, dass alles passt und die Prüfungen von allein laufen.
Bürogebäude sind meist keine Sonderbauten. Ob eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach ASR A2.3 und ASR A3.4/3 sowie aus der Baugenehmigung – typische Gründe sind viele Beschäftigte, mehrere Geschosse, lange oder unübersichtliche Fluchtwege und Bereiche ohne Tageslicht. Fluchtwege und Notausgänge müssen gekennzeichnet sein. Wo keine längere Dauer gefordert ist, wird meist mit 1 Stunde Betriebsdauer geplant.
Was gilt?
- Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber: Anzahl Beschäftigte, Geschosse, Länge und Übersichtlichkeit der Fluchtwege
- Sicherheitsbeleuchtung typischerweise in Treppenräumen, innenliegenden Fluren und Bereichen ohne Tageslicht
- Rettungszeichen nach DIN EN ISO 7010 und ASR A1.3 – vom Arbeitsplatz bis zum Ausgang
- Große Büroflächen: Antipanikbeleuchtung nach DIN EN 1838 prüfen
- Hochhäuser: eigene Hochhausvorschriften mit in der Regel geforderter Sicherheitsbeleuchtung
- Monatliche Funktionsprüfung und jährlicher Betriebsdauertest – dokumentiert im Prüfbuch
Die Angaben beschreiben typische Anforderungen in Deutschland. Maßgeblich für Ihr Gebäude sind Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, Gefährdungsbeurteilung und das Landesrecht – genau das prüfen wir bei der kostenlosen Vor-Ort-Aufnahme.
Typische Fehler
Neue Trennwände, Desk-Sharing oder Großraum – und die Rettungszeichen zeigen noch den alten Weg.
Die monatliche Funktionsprüfung hat keinen festen Verantwortlichen und fällt einfach aus.
Schränke, Raumteiler und abgehängte Akustikelemente verdecken Rettungszeichen.
So machen wir es Ihnen einfach
Wir nehmen Gebäude, Fluchtwege und Bestand auf und erstellen eine DIN-konforme Notlichtplanung – kostenlos und unverbindlich.
Rettungszeichen-, Wege- und Einbauleuchten sowie Notstromtreiber – mit Selbsttest und LiFePO4-Akku.
Jede Prüfung digital dokumentiert, Fristen automatisch überwacht – bei Brandschau und Prüfung sofort vorzeigbar.
Jährliche Prüfung vor Ort, Austausch aller Akkus im 5.–6. Jahr und Reparaturen – planbare Kosten statt Überraschungen.
Passende Produkte
3DNotlicht kompakt
Kompakte Notleuchte für Flucht- und Rettungswege, wahlweise eingebaut oder aufgesetzt, mit wechselbaren Optiken.
3DEinbau-Downlight
Kompakte Notstrom-Einbauleuchte für eine dezente Integration in die Decke, 500 lm im Notbetrieb.
3DRettungszeichenleuchte
Dezente LED-Rettungszeichenleuchte für Decke, Wand, seitlich oder Pendel – bis 30 m Erkennungsweite.
Häufige Fragen
Braucht jedes Büro eine Notbeleuchtung?
Nicht automatisch. Bei Arbeitsstätten entscheidet die Gefährdungsbeurteilung nach ASR A2.3, ob eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich ist – etwa bei vielen Beschäftigten, unübersichtlichen Fluchtwegen oder Bereichen ohne Tageslicht. Auch die Baugenehmigung kann sie fordern.
Reichen nachleuchtende Rettungszeichen im Büro?
Wo keine Sicherheitsbeleuchtung gefordert ist, können langnachleuchtende Rettungszeichen zulässig sein. Ist eine Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben, müssen die Rettungszeichen beleuchtet oder hinterleuchtet sein. Maßgeblich sind Gefährdungsbeurteilung und Baugenehmigung.
Wie lange muss die Notbeleuchtung im Büro leuchten?
In Bürogebäuden ohne Sonderbauvorschrift wird meist mit der Mindestdauer von 1 Stunde nach DIN EN 1838 geplant. Fordern Baugenehmigung oder Brandschutzkonzept mehr, gilt die längere Dauer.
Wer ist im Büro für die Notbeleuchtung verantwortlich?
Der Arbeitgeber für die Arbeitsstätte, der Eigentümer in der Regel für baurechtlich geforderte Anlagen. Wir übernehmen Prüfung und Dokumentation – per App jederzeit nachweisbar.
Wie aufwendig ist die Prüfung im Büro?
Mit Selbsttest-Leuchten kaum: Funktions- und Betriebsdauertests laufen automatisch, die Ergebnisse stehen in der App. Mit dem Wartungsvertrag kümmern wir uns um Mängel und den Akkutausch.
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