Notbeleuchtung bei der Hallen-Umnutzung. Neue Nutzung, neue Regeln.
Aus der alten Lagerhalle wird ein Gym, eine Eventlocation, eine Padelhalle, ein Showroom oder ein Büro-Loft. Mit der neuen Nutzung ändern sich Besucherzahlen, Rettungswege und Auflagen – und damit die Notbeleuchtung. Wir planen sie passend zum Brandschutzkonzept, liefern die Unterlagen für den Bauantrag und machen vorhandene LED-Hallenstrahler notlichtfähig.
Wird eine Lager- oder Industriehalle anders genutzt, ist das in der Regel eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung: Bauantrag und Brandschutzkonzept legen fest, welche Sicherheitsbeleuchtung die neue Nutzung braucht. Kommen Publikum oder Veranstaltungen dazu, gelten häufig Sonderbauvorschriften – bei Räumen für mehr als 200 Besucher meist die Versammlungsstättenverordnung. Grundlage der Planung sind DIN EN 1838 mit 1 lx auf Rettungswegen und 0,5 lx Antipanik auf offenen Flächen sowie DIN EN 50172.
Was gilt?
- Prüfen, ob eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vorliegt – in der Regel ja, wenn sich Art der Nutzung oder Personenzahl ändert
- Brandschutzkonzept für die neue Nutzung als Grundlage der Sicherheitsbeleuchtung
- Sonderbauvorschriften des Landes prüfen – etwa Versammlungsstättenverordnung bei mehr als 200 Besuchern
- Rettungswege, Ausgänge und Rettungszeichen an das neue Raumkonzept anpassen
- Antipanikbeleuchtung auf großen offenen Flächen – mindestens 0,5 lx nach DIN EN 1838
- Vorhandene LED-Hallenleuchten mit Notstromtreibern einbinden statt neu installieren
Die Angaben beschreiben typische Anforderungen in Deutschland. Maßgeblich für Ihr Gebäude sind Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, Gefährdungsbeurteilung und das Landesrecht – genau das prüfen wir bei der kostenlosen Vor-Ort-Aufnahme.
Typische Fehler
Die Notbeleuchtung wird erst nach dem Innenausbau bedacht – dann fehlen Leitungen, Positionen und Unterlagen für die Abnahme.
Rettungszeichen der Lagernutzung bleiben hängen, obwohl Trennwände und Ausgänge sich geändert haben.
Mit Events oder Kursen steigt die Personenzahl – und plötzlich gelten Versammlungsstätten-Auflagen.
So machen wir es Ihnen einfach
Wir nehmen Gebäude, Fluchtwege und Bestand auf und erstellen eine DIN-konforme Notlichtplanung – kostenlos und unverbindlich.
Rettungszeichen-, Wege- und Einbauleuchten sowie Notstromtreiber – mit Selbsttest und LiFePO4-Akku.
Jede Prüfung digital dokumentiert, Fristen automatisch überwacht – bei Brandschau und Prüfung sofort vorzeigbar.
Jährliche Prüfung vor Ort, Austausch aller Akkus im 5.–6. Jahr und Reparaturen – planbare Kosten statt Überraschungen.
Passende Produkte

Notstromtreiber
Autarke Notstromtreiber mit Akku und Selbsttest – für bestehende LED-Armaturen und LED-Hallenstrahler bis 300 W.
3DRettungszeichenleuchte
Dezente LED-Rettungszeichenleuchte für Decke, Wand, seitlich oder Pendel – bis 30 m Erkennungsweite.
3DWegeleuchte
Aufbauleuchte für Flucht- und Rettungswege, Lichtaustritt auf 90° oder 180° ausrichtbar.
Häufige Fragen
Ist eine Hallen-Umnutzung genehmigungspflichtig?
In der Regel ja. Wer eine Lagerhalle künftig als Sporthalle, Eventfläche, Verkaufsraum oder Büro nutzt, ändert die Art der Nutzung – das erfordert meist einen Bauantrag mit Brandschutzkonzept. Klären Sie das früh mit Architekt oder Bauamt.
Wer legt fest, welche Notbeleuchtung nötig ist?
Baugenehmigung und Brandschutzkonzept legen die Anforderungen fest, bei Sonderbauten ergänzt durch die Vorschriften des Landes. Wir setzen diese Vorgaben in eine DIN-konforme Planung nach DIN EN 1838 und DIN EN 50172 um – mit Lichtberechnung und Leuchtenplan.
Können die vorhandenen Hallenleuchten bleiben?
Häufig ja. Notstromtreiber der Serie 19 machen LED-Hallenstrahler bis 300 W und LED-Armaturen notlichtfähig – mit eigenem Akku und Selbsttest. So sparen Sie neue Leuchten und Leitungen; ob die Lichtwerte reichen, prüfen wir vor Ort.
Wie läuft das vom Bauantrag bis zur Abnahme?
Zuerst nehmen wir die Halle kostenlos vor Ort auf, dann planen wir passend zum Brandschutzkonzept und liefern Unterlagen für den Bauantrag. Nach der Genehmigung installieren wir, nehmen in Betrieb und übergeben Prüfprotokolle für die Abnahme – bei Sonderbauten gegebenenfalls durch einen Prüfsachverständigen.
Was passiert nach der Eröffnung?
Die Leuchten testen sich selbst und dokumentieren alles im digitalen Prüfbuch per App. Im Wartungsvertrag prüfen wir einmal jährlich vor Ort, tauschen die Akkus im 5.–6. Jahr und übernehmen Reparaturen.
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Leuchten, Installation und Wartung aus einer Hand – jede Prüfung digital per App dokumentiert. Wir starten mit einer kostenlosen Vor-Ort-Aufnahme und DIN-konformer Planung.