Notbeleuchtung für Hausverwaltungen. Alle Objekte, ein Prüfbuch.
Hausverwaltungen betreuen Dutzende Objekte – Hochhäuser, Wohnanlagen mit Tiefgarage, gemischt genutzte Gebäude. Überall laufen andere Anlagen, andere Fristen, andere Firmen. Wir bringen das in ein System: Wartung aller Objekte aus einer Hand, jede Prüfung digital, Akkutausch im Vertrag.
In normalen Wohngebäuden ist eine Sicherheitsbeleuchtung meist nicht vorgeschrieben. Anders bei Hochhäusern – nach den Hochhausrichtlinien der Länder ist dort eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich –, in geschlossenen Großgaragen nach den Garagenverordnungen und in gewerblich genutzten Teilen gemischter Gebäude. Wo eine Anlage vorhanden ist, muss der Betreiber sie regelmäßig prüfen und die Prüfungen dokumentieren; diese Pflicht liegt bei Eigentümer bzw. Verwaltung.
Was gilt?
- Hochhäuser: Sicherheitsbeleuchtung nach Hochhausrichtlinie des Landes
- Geschlossene Großgaragen ab 1.000 m²: Sicherheitsbeleuchtung nach Garagenverordnung
- Gewerblich genutzte Teile (Läden, Praxen, Büros): Anforderungen der jeweiligen Nutzung
- Monatliche und jährliche Prüfungen vorhandener Anlagen mit Prüfbuch
- Klare Regelung der Betreiberpflichten zwischen Eigentümer, Verwaltung und Dienstleister
- Übersicht über alle Objekte: Fristen, Mängel, Akkualter
Die Angaben beschreiben typische Anforderungen in Deutschland. Maßgeblich für Ihr Gebäude sind Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, Gefährdungsbeurteilung und das Landesrecht – genau das prüfen wir bei der kostenlosen Vor-Ort-Aufnahme.
Typische Fehler
Verschiedene Firmen, Zettel-Prüfbücher, unklare Fristen – keiner hat den Überblick.
Die Leuchten blinken irgendwann rot – oder bleiben im Ernstfall dunkel.
Bei einem Schaden fragt die Versicherung zuerst nach dem Prüfbuch.
So machen wir es Ihnen einfach
Wir nehmen Gebäude, Fluchtwege und Bestand auf und erstellen eine DIN-konforme Notlichtplanung – kostenlos und unverbindlich.
Rettungszeichen-, Wege- und Einbauleuchten sowie Notstromtreiber – mit Selbsttest und LiFePO4-Akku.
Jede Prüfung digital dokumentiert, Fristen automatisch überwacht – bei Brandschau und Prüfung sofort vorzeigbar.
Jährliche Prüfung vor Ort, Austausch aller Akkus im 5.–6. Jahr und Reparaturen – planbare Kosten statt Überraschungen.
Passende Produkte
3DNotlicht kompakt
Kompakte Notleuchte für Flucht- und Rettungswege, wahlweise eingebaut oder aufgesetzt, mit wechselbaren Optiken.
3DRettungszeichenleuchte
Dezente LED-Rettungszeichenleuchte für Decke, Wand, seitlich oder Pendel – bis 30 m Erkennungsweite.

Notstromtreiber
Autarke Notstromtreiber mit Akku und Selbsttest – für bestehende LED-Armaturen und LED-Hallenstrahler bis 300 W.
Häufige Fragen
Brauchen Wohngebäude eine Notbeleuchtung?
Normale Wohngebäude meist nicht. Hochhäuser (Fußboden eines Aufenthaltsraums mehr als 22 m über Gelände) brauchen nach den Hochhausrichtlinien eine Sicherheitsbeleuchtung, ebenso geschlossene Großgaragen nach den Garagenverordnungen.
Wer ist für die Prüfung verantwortlich?
Der Betreiber – also Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaft, in der Praxis meist vertreten durch die Hausverwaltung. Die Durchführung kann an einen Fachbetrieb übertragen werden; die Kontrolle bleibt beim Betreiber.
Können Sie viele Objekte gleichzeitig übernehmen?
Ja. Jedes Objekt wird vor Ort aufgenommen und im digitalen Prüfbuch angelegt. Sie sehen den Status aller Anlagen, Fristen und Mängel in einer App.
Was kostet die Wartung für ein Objekt?
Das hängt von Anzahl und Art der Leuchten und vom Zustand der Anlage ab. Nach der kostenlosen Vor-Ort-Aufnahme erhalten Sie ein Angebot pro Objekt – mit jährlicher Prüfung, Akkutausch im 5.–6. Jahr und Reparaturen inklusive.
Lohnt sich Notbeleuchtung im Treppenhaus, auch ohne Pflicht?
Häufig ja: Bei Stromausfall bleibt das Treppenhaus begehbar, gerade für ältere Bewohner. Kompakte Notleuchten mit Selbsttest lassen sich ohne großen Aufwand nachrüsten.
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Leuchten, Installation und Wartung aus einer Hand – jede Prüfung digital per App dokumentiert. Wir starten mit einer kostenlosen Vor-Ort-Aufnahme und DIN-konformer Planung.