Notbeleuchtung im Rathaus. Ausschreibungsfähig und planbar gewartet.
Im Rathaus und in Behörden treffen Bürgerbüro, Sitzungssaal, Archiv und Büroflure aufeinander – mit Besuchern, die das Gebäude nicht kennen, und Abendveranstaltungen im Ratssaal. Dazu kommen Vergaberecht und Haushaltsplanung. Wir liefern Ausschreibungstexte, planen DIN-konform und übernehmen die Wartung zu planbaren Jahreskosten.
In Rathäusern und Verwaltungsgebäuden ergibt sich die Sicherheitsbeleuchtung aus Arbeitsstättenrecht (ASR A2.3), Baugenehmigung und Brandschutzkonzept. Rettungswege brauchen mindestens 1 lx auf der Mittellinie nach DIN EN 1838, große Säle eine Antipanikbeleuchtung mit mindestens 0,5 lx. Sind Sitzungs- oder Veranstaltungssäle für mehr als 200 Besucher bestimmt, gilt meist zusätzlich die Versammlungsstättenverordnung des Landes. Prüfung und Dokumentation richten sich nach DIN EN 50172:2024-10.
Was gilt?
- Rettungswegbeleuchtung und Rettungszeichen in Fluren, Treppenhäusern, Bürgerbüro und Wartebereichen
- Antipanikbeleuchtung in Sitzungs- und Ratssälen; Versammlungsstättenverordnung bei mehr als 200 Besuchern
- Barrierefreiheit: Rettungswege und Bereiche für Menschen mit Mobilitätseinschränkung laut Brandschutzkonzept beleuchten und kennzeichnen
- 5 lx vertikal an Feuerlöschern, Erste-Hilfe-Stationen und Brandmeldern nach DIN EN 1838
- Prüfung und Prüfbuch nach DIN EN 50172:2024-10 – nachvollziehbar für Brandschau und Rechnungsprüfung
- Vergabe nach VOB/A bzw. UVgO mit produktneutral formulierten Leistungsverzeichnissen
Die Angaben beschreiben typische Anforderungen in Deutschland. Maßgeblich für Ihr Gebäude sind Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, Gefährdungsbeurteilung und das Landesrecht – genau das prüfen wir bei der kostenlosen Vor-Ort-Aufnahme.
Typische Fehler
Das Leistungsverzeichnis entsteht ohne Bestandsaufnahme – Nachträge und Verzögerungen folgen.
Prüfungen und Akkutausch werden als Einzelposten beauftragt – und fehlen dann im Haushaltsjahr.
Der Saal ist voll, die Verwaltung im Feierabend – und die Antipanikbeleuchtung wurde nie geplant.
So machen wir es Ihnen einfach
Wir nehmen Gebäude, Fluchtwege und Bestand auf und erstellen eine DIN-konforme Notlichtplanung – kostenlos und unverbindlich.
Rettungszeichen-, Wege- und Einbauleuchten sowie Notstromtreiber – mit Selbsttest und LiFePO4-Akku.
Jede Prüfung digital dokumentiert, Fristen automatisch überwacht – bei Brandschau und Prüfung sofort vorzeigbar.
Jährliche Prüfung vor Ort, Austausch aller Akkus im 5.–6. Jahr und Reparaturen – planbare Kosten statt Überraschungen.
Passende Produkte
3DRettungszeichenleuchte
Dezente LED-Rettungszeichenleuchte für Decke, Wand, seitlich oder Pendel – bis 30 m Erkennungsweite.
3DEinbau-Downlight
Kompakte Notstrom-Einbauleuchte für eine dezente Integration in die Decke, 500 lm im Notbetrieb.
3DWegeleuchte
Aufbauleuchte für Flucht- und Rettungswege, Lichtaustritt auf 90° oder 180° ausrichtbar.
Häufige Fragen
Braucht ein Rathaus eine Notbeleuchtung?
In aller Regel ja: Publikumsverkehr, Besucher ohne Ortskenntnis, mehrgeschossige Gebäude und Säle führen in Baugenehmigung und Brandschutzkonzept regelmäßig zu einer Sicherheitsbeleuchtung. Den genauen Umfang legen diese Unterlagen und gegebenenfalls Sonderbauvorschriften des Landes fest.
Gilt für den Sitzungssaal die Versammlungsstättenverordnung?
Wenn der Saal – allein oder mit verbundenen Räumen – für mehr als 200 Besucher bestimmt ist, in der Regel ja. Dann gelten die Anforderungen der Versammlungsstättenverordnung des Landes, auch an Sicherheitsbeleuchtung und Rettungszeichen. Kleinere Säle brauchen meist dennoch eine Antipanikbeleuchtung.
Gibt es Ausschreibungstexte für die Vergabe?
Ja. Auf unseren Produktseiten stellen wir Ausschreibungstexte für Leistungsverzeichnisse bereit, die Sie für Vergaben nach VOB/A oder UVgO nutzen können. Auf Wunsch nehmen wir den Bestand vorab kostenlos auf, damit Mengen und Positionen stimmen.
Wie lässt sich die Wartung im Haushalt planen?
Mit dem Wartungsvertrag: einmal jährlich Prüfung vor Ort, Austausch aller Akkus im 5.–6. Jahr, Reparaturen während der Laufzeit, digitales Prüfbuch und Fristüberwachung – zu festen Jahreskosten. So stehen die Ausgaben verlässlich im Haushaltsplan.
Wie wird bei Brandschau und Rechnungsprüfung nachgewiesen?
Alle Leuchten testen sich selbst und schreiben die Ergebnisse ins digitale Prüfbuch in der App. Prüfprotokolle lassen sich exportieren und bei Brandschau, Sachverständigenprüfung oder interner Revision vorlegen.
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Leuchten, Installation und Wartung aus einer Hand – jede Prüfung digital per App dokumentiert. Wir starten mit einer kostenlosen Vor-Ort-Aufnahme und DIN-konformer Planung.