Notbeleuchtung auf dem Hof. Für Halle, Stall und Hofladen.
Landwirtschaftliche Betriebe sind längst Unternehmen mit Mitarbeitenden, großen Maschinenhallen und oft einem Hofladen mit Kundschaft. Bei Stromausfall – häufig nachts oder im Winter – muss der Weg aus Halle und Stall erkennbar sein. Wir planen eine Notbeleuchtung, die mit Staub und Feuchte zurechtkommt, und machen vorhandene LED-Hallenstrahler notlichtfähig.
Beschäftigt ein landwirtschaftlicher Betrieb Mitarbeitende, gelten Arbeitsstättenrecht und Gefährdungsbeurteilung (ASR A2.3): Lange oder unübersichtliche Fluchtwege und gefährliche Arbeitsplätze führen zu einer Sicherheitsbeleuchtung mit mindestens 1 lx auf Rettungswegen nach DIN EN 1838. Hofläden und Verkaufsräume mit Kundschaft sowie größere Agrarbauten können zusätzliche Auflagen aus Baugenehmigung und Brandschutzkonzept haben. Explosionsgefährdete Bereiche, etwa an Biogasanlagen, brauchen eigens dafür zugelassene Leuchten.
Was gilt?
- Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsstättenverordnung und ASR A2.3, sobald Mitarbeitende beschäftigt sind
- Rettungswegbeleuchtung und Rettungszeichen in Maschinenhallen, Werkstätten und Ställen – mindestens 1 lx auf der Mittellinie
- Hofladen und Direktvermarktung: Rettungswege für Kundschaft, Auflagen aus Baugenehmigung und Brandschutzkonzept
- Schutzart passend zu Staub, Feuchte und Reinigung – häufig IP65
- Temperaturbereich beachten: Serie 19 für 0 bis 55 °C – unbeheizte Hallen mit Frost brauchen dafür zugelassene Leuchten
- Explosionsgefährdete Bereiche, etwa an Biogasanlagen oder Getreidelagern, gesondert betrachten
Die Angaben beschreiben typische Anforderungen in Deutschland. Maßgeblich für Ihr Gebäude sind Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, Gefährdungsbeurteilung und das Landesrecht – genau das prüfen wir bei der kostenlosen Vor-Ort-Aufnahme.
Typische Fehler
Anbau, neue Werkstatt, neuer Hofladen – die Notbeleuchtung wird bei Erweiterungen vergessen.
Leuchten ohne passende Schutzart verschmutzen oder korrodieren und fallen unbemerkt aus.
In Ernte und Saison hat niemand Zeit für Prüfrunden. Selbsttest und App melden nur, wenn etwas zu tun ist.
So machen wir es Ihnen einfach
Wir nehmen Gebäude, Fluchtwege und Bestand auf und erstellen eine DIN-konforme Notlichtplanung – kostenlos und unverbindlich.
Rettungszeichen-, Wege- und Einbauleuchten sowie Notstromtreiber – mit Selbsttest und LiFePO4-Akku.
Jede Prüfung digital dokumentiert, Fristen automatisch überwacht – bei Brandschau und Prüfung sofort vorzeigbar.
Jährliche Prüfung vor Ort, Austausch aller Akkus im 5.–6. Jahr und Reparaturen – planbare Kosten statt Überraschungen.
Passende Produkte

Notstromtreiber
Autarke Notstromtreiber mit Akku und Selbsttest – für bestehende LED-Armaturen und LED-Hallenstrahler bis 300 W.
3DRettungszeichenleuchte
Dezente LED-Rettungszeichenleuchte für Decke, Wand, seitlich oder Pendel – bis 30 m Erkennungsweite.
3DNotlicht kompakt
Kompakte Notleuchte für Flucht- und Rettungswege, wahlweise eingebaut oder aufgesetzt, mit wechselbaren Optiken.
Häufige Fragen
Braucht ein landwirtschaftlicher Betrieb eine Notbeleuchtung?
Das hängt von Nutzung und Personal ab. Sobald Mitarbeitende beschäftigt sind, entscheidet die Gefährdungsbeurteilung nach ASR A2.3 – große Hallen, lange Wege und Maschinen führen dabei häufig zu einer Sicherheitsbeleuchtung. Für Hofläden und größere Agrarbauten können Baugenehmigung und Brandschutzkonzept weitere Auflagen enthalten.
Was gilt im Hofladen?
Mit Kundschaft im Gebäude müssen Rettungswege und Ausgänge auch bei Stromausfall erkennbar sein. Welche Notbeleuchtung nötig ist, legen Baugenehmigung und Brandschutzkonzept fest; oft genügen wenige Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchten, die wir passend zum Raum planen.
Welche Leuchten halten Staub und Feuchte aus?
In Hallen und Ställen ist häufig IP65 sinnvoll. Der Notstromtreiber für LED-Hallenstrahler bis 300 W ist in IP65 ausgeführt; für trockene Bereiche wie Hofladen, Büro oder Sozialraum eignen sich die Rettungszeichenleuchte und Notlicht kompakt.
Was gilt in unbeheizten Hallen im Winter?
Die Leuchten der Serie 19 sind für 0 bis 55 °C Umgebungstemperatur spezifiziert, Notlicht kompakt für 0 bis 45 °C. Wo es regelmäßig friert, sind Leuchten nötig, die ausdrücklich für Minustemperaturen zugelassen sind – sprechen Sie uns an, wir planen solche Bereiche mit Ihnen.
Was ist mit Biogasanlagen?
In explosionsgefährdeten Bereichen dürfen nur Leuchten eingesetzt werden, die für die jeweilige Ex-Zone zugelassen sind; maßgeblich ist das Explosionsschutzdokument des Betreibers. Diese Bereiche betrachten wir gesondert und klammern sie aus der Standardplanung aus.
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Leuchten, Installation und Wartung aus einer Hand – jede Prüfung digital per App dokumentiert. Wir starten mit einer kostenlosen Vor-Ort-Aufnahme und DIN-konformer Planung.