Zentralbatterie ersetzen. Ohne neuen Batterieraum.
Die Batterie Ihrer Zentralbatterieanlage ist am Ende, Ersatzteile gibt es nicht mehr oder der Batterieraum wird gebraucht? Oft ist der Umstieg auf Einzelbatterie-Notleuchten die wirtschaftlichere Lösung. Wir nehmen die Anlage kostenlos auf, vergleichen beide Wege ehrlich und planen den Wechsel passend zu Ihrem Brandschutzkonzept.
Wann sich der Umstieg lohnt
Die komplette Anlagenbatterie muss auf einmal ersetzt werden – ein guter Zeitpunkt, die Systemfrage neu zu stellen.
Keine Ersatzteile, keine Einzelleuchtenüberwachung oder Störungen, die sich häufen.
Neue Räume oder Wege erfordern ohnehin neue Leuchten und Leitungen.
Einzelbatterieleuchten brauchen keinen elektrischen Betriebsraum – die Fläche wird frei.
Was beim Umstieg zu klären ist
- Bestandsaufnahme: Anlage, Leuchten, Stromkreise, Leitungsnetz und Prüfbuch
- Brandschutzkonzept und Baugenehmigung: Ist eine zentrale Versorgung vorgeschrieben? Die Systemänderung stimmen wir mit Ihnen und ggf. Brandschutzplaner oder Prüfsachverständigem ab
- Funktionserhalt: Bei Einzelbatterieleuchten ist ein Funktionserhalt der Zuleitungen nach MLAR in der Regel nicht erforderlich – maßgeblich bleibt die Vorgabe für Ihr Gebäude
- Planung nach DIN EN 1838: Leuchtenpositionen, Rettungszeichen und Betriebsdauer neu nachgewiesen
- Rückbau: Demontage der Altanlage und Entsorgung der Batterien werden mit eingeplant
- Prüfbuch: neue Leuchtenliste und Prüfgrundlage nach DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2024-10
Ihre Ansprechpartner


So läuft der Wechsel ab
Wir nehmen Anlage, Leuchten und Gebäude auf – kostenlos und unverbindlich.
Batterietausch oder Umstieg: Sie sehen beide Wege mit Kosten über die Nutzungsdauer.
Neue Einzelbatterieleuchten, Rückbau der Altanlage – abschnittsweise, damit der Betrieb weiterläuft.
Dokumentation, Prüfbuch und auf Wunsch Wartung per App.
Häufige Fragen
Darf ich eine Zentralbatterieanlage durch Einzelbatterieleuchten ersetzen?
In vielen Gebäuden ja. Schreiben Baugenehmigung oder Brandschutzkonzept eine zentrale Sicherheitsstromversorgung vor – etwa in manchen Sonderbauten –, muss die Änderung mit dem Brandschutzplaner und ggf. der Bauaufsicht abgestimmt werden. Das klären wir vor der Planung.
Brauche ich dann noch Funktionserhalt-Leitungen?
Bei Einzelbatterieleuchten sitzt die Energiequelle in der Leuchte. Ein Funktionserhalt der Zuleitungen nach MLAR ist deshalb in der Regel nicht erforderlich. Maßgeblich sind aber die Vorgaben für Ihr Gebäude.
Was passiert mit der alten Anlage?
Die Altanlage wird nach der Umstellung außer Betrieb genommen und zurückgebaut, die Batterien werden fachgerecht entsorgt. Den Rückbau planen wir von Anfang an mit ein.
Können vorhandene Leitungen weiter genutzt werden?
Einzelbatterieleuchten brauchen eine normale Netzversorgung aus dem jeweiligen Beleuchtungsstromkreis. Ob und welche vorhandenen Leitungen genutzt werden können, zeigt die Aufnahme vor Ort.
Ist der Umstieg günstiger als ein Batterietausch?
Das hängt von Gebäude und Anlage ab. Wir vergleichen Batterietausch und Umstieg über die gesamte Nutzungsdauer – inklusive Batterieraum, Prüfaufwand und Akkutausch – und zeigen Ihnen beide Wege.
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