Rettungswege werden in Deutschland mit Rettungszeichen nach DIN EN ISO 7010 gekennzeichnet, deren Anwendung in Arbeitsstätten die ASR A1.3 regelt; ergänzend gehören Flucht- und Rettungspläne nach ASR A2.3 und DIN ISO 23601 dazu. Wo eine Sicherheitsbeleuchtung gefordert ist, müssen die Zeichen bei Stromausfall beleuchtet sein, als Rettungszeichenleuchte oder angestrahltes Schild. Ohne Pflicht zur Sicherheitsbeleuchtung werden häufig langnachleuchtende Zeichen eingesetzt, deren Eigenschaften nach DIN 67510 gemessen werden.
Was gehört zur Rettungswegkennzeichnung?
Rettungswegkennzeichnung ist die Gesamtheit aller Zeichen, Pläne und Leitsysteme, die Personen im Notfall den Weg ins Freie oder in einen gesicherten Bereich zeigen. Sie umfasst deutlich mehr als die grüne Leuchte über der Tür:
- Rettungszeichen wie „Notausgang“ (E001/E002) mit Richtungspfeilen,
- Brandschutzzeichen wie „Feuerlöscher“ (F001), die Sicherheitseinrichtungen am Weg markieren,
- Zeichen für Rettungseinrichtungen wie Erste Hilfe (E003) oder Defibrillator (E010),
- Flucht- und Rettungspläne mit Standortangabe,
- gegebenenfalls bodennahe Sicherheitsleitsysteme.
Die elektrische Sicherheitsbeleuchtung sorgt dafür, dass diese Kennzeichnung auch bei Stromausfall erkennbar bleibt. Einen Überblick über alle Begriffe bietet das Glossar Notbeleuchtung.
Welche Regeln gelten: ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010
Gestaltung, Farbe und Bedeutung der Sicherheitszeichen sind international in der ISO 7010 festgelegt, in Deutschland als DIN EN ISO 7010 übernommen. Rettungszeichen sind grün mit weißem Symbol, Brandschutzzeichen rot mit weißem Symbol. Für Arbeitsstätten regelt die ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“, wie die Zeichen anzuwenden sind, und die ASR A2.3 verlangt, dass Fluchtwege und Notausgänge entsprechend gekennzeichnet werden.
Für Gebäude, die nicht oder nicht nur Arbeitsstätten sind, ergeben sich die Anforderungen aus dem Bauordnungsrecht der Länder, den Sonderbauvorschriften und dem Brandschutzkonzept. Die grundlegenden Normen stellt der Beitrag Normen für Notbeleuchtung vor.
| Regelwerk | Inhalt |
|---|---|
| DIN EN ISO 7010 | Gestaltung und Bedeutung der Sicherheitszeichen |
| ASR A1.3 | Anwendung der Sicherheitskennzeichnung in Arbeitsstätten |
| ASR A2.3 | Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan |
| DIN EN 1838 | Erkennungsweite, Leuchtdichte und Kontrast beleuchteter Zeichen |
| DIN ISO 23601 | Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen |
| DIN 67510 | Messung und Kennzeichnung langnachleuchtender Produkte |
Beleuchtet oder langnachleuchtend?
Rettungszeichen gibt es in drei Ausführungen:
- Hinterleuchtet (innenbeleuchtet): Das Zeichen ist Teil einer Rettungszeichenleuchte und wird von innen durchleuchtet. Bei gleicher Größe ist es doppelt so weit erkennbar wie ein angestrahltes Schild.
- Angestrahlt (außenbeleuchtet): Ein Schild wird von einer nahen Sicherheitsleuchte angestrahlt.
- Langnachleuchtend: Das Schild enthält Pigmente, die Licht speichern und nach Ausfall der Beleuchtung eine Zeit lang selbst nachleuchten. Die Nachleuchtdichte wird nach DIN 67510 gemessen.
Langnachleuchtende Zeichen benötigen keine Stromversorgung, müssen aber durch die Allgemeinbeleuchtung ausreichend aufgeladen werden, und ihre Leuchtdichte nimmt nach dem Lichtausfall stetig ab. Sie sind deshalb eine Lösung für Bereiche, in denen keine Sicherheitsbeleuchtung gefordert ist, oder eine Ergänzung, etwa in bodennahen Leitsystemen. Eine geforderte elektrische Sicherheitsbeleuchtung ersetzen sie in der Regel nicht.
Wann sind beleuchtete Rettungszeichen nötig?
Die Faustregel lautet: Wo eine Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege gefordert ist, müssen auch die Rettungszeichen bei Stromausfall beleuchtet sein. Das betrifft in der Regel Sonderbauten wie Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Beherbergungsstätten, Krankenhäuser oder Hochhäuser sowie Arbeitsstätten, in denen die Gefährdungsbeurteilung eine Sicherheitsbeleuchtung ergibt. In vielen Sonderbauten werden die Rettungszeichenleuchten zudem in Dauerschaltung betrieben, leuchten also auch bei intakter Netzversorgung.
Ist keine Sicherheitsbeleuchtung gefordert, etwa in kleineren Arbeitsstätten mit kurzen, übersichtlichen Fluchtwegen, genügen oft nicht beleuchtete Schilder. Damit sie bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung erkennbar bleiben, werden sie in der Praxis meist langnachleuchtend ausgeführt. Ob eine Pflicht besteht, klärt der Beitrag Wann ist Notbeleuchtung Pflicht?. Größe und Abstände beleuchteter Zeichen richten sich nach der Erkennungsweite, siehe Rettungszeichen: Erkennungsweite und Platzierung.
Wie werden Rettungszeichen und Richtungspfeile kombiniert?
Das Zeichen „Notausgang“ gibt es in zwei Varianten: E001 (Person läuft nach links) und E002 (Person läuft nach rechts). Es wird mit einem Richtungspfeil als Zusatzzeichen kombiniert. Dabei gelten einige Grundregeln:
- Pfeil und Laufrichtung der Person zeigen in dieselbe Richtung: Pfeil nach links nur mit E001, Pfeil nach rechts nur mit E002.
- In der Regel steht der Pfeil auf der Seite, in die er zeigt, also links neben einem nach links weisenden Zeichen.
- Ein Pfeil nach oben bedeutet „geradeaus weiter“ bzw. „hier hindurch“.
- Schräg nach oben oder unten weisende Pfeile zeigen in der Regel Treppen auf- oder abwärts an.
- Direkt über dem Ausgang wird das Zeichen so gewählt, dass eindeutig ist, dass diese Tür der Notausgang ist.
- Entlang eines Weges dürfen Zeichen sich nie widersprechen; nach jeder Änderung der Raumaufteilung werden alle Pfeile überprüft.
Die genauen Kombinationen sind in der ASR A1.3 dargestellt. Bei Rettungszeichenleuchten mit austauschbarer Piktogramm-Folie lässt sich die Richtung bei Umbauten ändern, ohne die Leuchte zu ersetzen.
Praxistipp: Gehen Sie den Rettungsweg aus jedem Raum einmal selbst ab und achten Sie nur auf die Zeichen. Wenn Sie an einer Stelle zögern, in welche Richtung es weitergeht, fehlt dort ein Zeichen oder ein Pfeil ist falsch gewählt.
Flucht- und Rettungspläne
Ein Flucht- und Rettungsplan ist ein Gebäudegrundriss, der Fluchtwege, Notausgänge, Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen, die Sammelstelle und den eigenen Standort zeigt. Die ASR A2.3 verlangt ihn, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte es erfordern; die Gestaltung richtet sich nach DIN ISO 23601. Wichtige Merkmale:
- „Sie befinden sich hier“-Markierung am Aushangort,
- lagerichtige Darstellung, also so ausgerichtet, wie der Betrachter vor dem Plan steht,
- Fluchtwege in Grün, Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010,
- Verhaltensregeln im Brandfall und bei Unfällen,
- Aushang an gut sichtbaren Stellen, etwa an Treppenräumen und Fluren,
- Aktualisierung nach jeder baulichen oder organisatorischen Änderung.
Bodennahe Sicherheitsleitsysteme
Bei Verrauchung sammelt sich Rauch zuerst unter der Decke, sodass hoch montierte Zeichen schlecht sichtbar werden können. Bodennahe Sicherheitsleitsysteme sind durchgehende Markierungen in Bodennähe, langnachleuchtend oder elektrisch betrieben, die den Weg zum Ausgang zeigen. Sie werden zum Beispiel in Hotels, auf Schiffen, in Tunneln oder in komplexen Gebäuden eingesetzt und ergänzen die Sicherheitsbeleuchtung. Ob sie erforderlich sind, ergibt sich aus Brandschutzkonzept und Gefährdungsbeurteilung.
Typische Fehler bei der Kennzeichnung
- Widersprüchliche Pfeile nach Umbauten oder neuen Trennwänden.
- Falsche Kombination von Pfeil und Piktogramm, etwa Pfeil nach rechts mit E001.
- Alte und neue Piktogramme gemischt, also Zeichen nach früherer DIN 4844 neben ISO-7010-Zeichen.
- Verdeckte Zeichen durch Deko, Regale, Werbung oder offene Türflügel.
- Langnachleuchtende Zeichen in dunklen Bereichen, die nie ausreichend aufgeladen werden.
- Veraltete Fluchtpläne mit falscher Raumaufteilung oder fehlender Standortmarkierung.
- Brandschutzeinrichtungen ohne Zeichen oder ohne die geforderten 5 lx im Notbetrieb.
Häufige Fragen
Welche Norm gilt für Rettungszeichen?
Gestaltung und Bedeutung regelt die DIN EN ISO 7010. Für Arbeitsstätten in Deutschland beschreibt die ASR A1.3 die Anwendung, für beleuchtete Zeichen legt die DIN EN 1838 Erkennungsweite und Leuchtdichte fest.
Reichen langnachleuchtende Rettungszeichen aus?
Wo keine Sicherheitsbeleuchtung gefordert ist, sind langnachleuchtende Zeichen eine übliche Lösung. Ist eine Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben, ersetzen sie beleuchtete Rettungszeichen in der Regel nicht, sondern ergänzen sie, etwa in bodennahen Leitsystemen.
Wann muss ein Rettungszeichen beleuchtet sein?
In der Regel überall dort, wo eine Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege gefordert ist. Maßgeblich sind Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, Sonderbauvorschriften und in Arbeitsstätten die Gefährdungsbeurteilung.
Welcher Pfeil gehört zu welchem Notausgangszeichen?
Pfeil und Laufrichtung der Person müssen übereinstimmen: Pfeil nach links mit E001, Pfeil nach rechts mit E002. Ein Pfeil nach oben bedeutet geradeaus, schräge Pfeile zeigen meist Treppen an.
Wann ist ein Flucht- und Rettungsplan Pflicht?
Nach ASR A2.3, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte es erfordern, außerdem häufig aufgrund von Baugenehmigung oder Sonderbauvorschriften. Die Gestaltung richtet sich nach DIN ISO 23601.
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