Planung

Flucht- und Rettungsplan: Pflicht, Inhalt und Symbole

8 Min. LesezeitStand: Oktober 2026Redaktion NOTLUX · TRiALED GmbH
Kurz gesagt

Ein Flucht- und Rettungsplan ist ein Gebäudegrundriss, der Fluchtwege, Notausgänge, Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen, die Sammelstelle und den Standort des Betrachters zeigt. In Arbeitsstätten verlangt ihn die ASR A2.3, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung es erfordern; gestaltet wird er nach DIN ISO 23601 mit Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Die eingezeichneten Fluchtwege müssen mit der Rettungswegkennzeichnung und der Sicherheitsbeleuchtung im Gebäude übereinstimmen.

Was ist ein Flucht- und Rettungsplan?

Ein Flucht- und Rettungsplan ist ein Aushang mit einem vereinfachten Grundriss, der Personen im Notfall den kürzesten Weg ins Freie oder in einen gesicherten Bereich zeigt. Er richtet sich an alle Personen im Gebäude, also Beschäftigte, Besucher und Gäste. Er ergänzt die Rettungszeichen an Türen und Fluren: Während das Zeichen am Ort die nächste Richtung zeigt, vermittelt der Plan den Überblick über das gesamte Geschoss.

Vom Flucht- und Rettungsplan zu unterscheiden ist der Feuerwehrplan nach DIN 14095. Er dient den Einsatzkräften der Feuerwehr zur Orientierung, enthält andere Informationen und wird nicht für die Allgemeinheit ausgehängt.

Der Plan ist Teil der gesamten Rettungswegkennzeichnung, zu der auch Rettungszeichen, beleuchtete Zeichen und gegebenenfalls bodennahe Leitsysteme gehören.

Wann ist ein Flucht- und Rettungsplan Pflicht?

In Arbeitsstätten regelt die ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ die Pflicht. Danach muss der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufstellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Das ist in der Regel der Fall bei:

  • unübersichtlicher Fluchtwegführung, etwa über Zwischengeschosse, durch größere Räume oder gewinkelte Wege,
  • einem hohen Anteil ortsunkundiger Personen, zum Beispiel in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr,
  • Bereichen mit erhöhter Gefährdung, etwa durch brennbare oder gefährliche Stoffe.

Außerhalb des Arbeitsstättenrechts kann sich die Pflicht aus Baugenehmigung, Brandschutzkonzept oder Sonderbauvorschriften ergeben, etwa für Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten, Krankenhäuser, Pflegeheime oder Schulen. Ob für Ihr Gebäude ein Plan verlangt ist, legen Gefährdungsbeurteilung, Baugenehmigung und Brandschutzkonzept fest.

Was muss auf einem Flucht- und Rettungsplan stehen?

Die ASR A2.3 nennt die Mindestinhalte, die DIN ISO 23601 beschreibt die Gestaltung. Ein Plan enthält in der Regel:

  • Grundriss des Gebäudes oder des betreffenden Gebäudeteils, vereinfacht und gut lesbar,
  • Standort des Betrachters mit der Markierung „Sie befinden sich hier“,
  • Verlauf der Fluchtwege in Grün, mit Fluchtrichtung bis ins Freie oder in einen gesicherten Bereich,
  • Notausgänge und Treppenräume,
  • Erste-Hilfe-Einrichtungen wie Erste-Hilfe-Raum, Verbandkasten, Defibrillator, Augenspüleinrichtung,
  • Brandschutzeinrichtungen wie Feuerlöscher, Wandhydranten und Handfeuermelder,
  • Sammelstelle im Freien,
  • Verhaltensregeln für den Brandfall und für Unfälle,
  • Legende der verwendeten Symbole sowie Erstellungs- bzw. Änderungsdatum.

Der Plan wird lagerichtig dargestellt: Er ist so ausgerichtet, wie der Betrachter vor ihm steht. Was auf dem Plan links liegt, liegt also auch in der Realität links. Ein nicht lagerichtiger Plan zwingt Personen im Notfall dazu, den Grundriss im Kopf zu drehen – ein häufiger Grund für Fehlorientierung.

Welche Symbole werden auf Flucht- und Rettungsplänen verwendet?

Auf dem Plan erscheinen dieselben Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010 wie im Gebäude. Die wichtigsten:

CodeZeichenBedeutung auf dem Plan
E001 / E002Notausgang (links/rechts)Lage der Notausgänge
E003Erste HilfeErste-Hilfe-Raum oder Verbandkasten
E004NotruftelefonNotrufeinrichtung
E007SammelstelleSammelplatz im Freien
E009ArztRaum des Arztes, z. B. Betriebsarzt
E010Defibrillator (AED)Standort des Defibrillators
E011AugenspüleinrichtungStandort der Augendusche
E012NotduscheStandort der Körperdusche
E013KrankentrageAufbewahrungsort der Trage
E016Notausstieg mit FluchtleiterFenster mit Fluchtleiter
E017RettungsausstiegFenster als Rettungsausstieg
F001FeuerlöscherStandort tragbarer Feuerlöscher
F002LöschschlauchWandhydrant
F004Mittel und Geräte zur BrandbekämpfungSammelstandort von Löschgeräten
F005BrandmelderHandfeuermelder
F006BrandmeldetelefonTelefon zur Brandmeldung

Hinzu kommt das Symbol „Sie befinden sich hier“, das in der DIN ISO 23601 festgelegt ist und nicht zu den ISO-7010-Zeichen gehört. Alle Codes und Bedeutungen der grünen Zeichen finden Sie in der Rettungszeichen-Übersicht.

Praxistipp: Verwenden Sie auf dem Plan nur die Zeichen, die auch tatsächlich im Gebäude hängen, und dieselbe Zeichengeneration. Ein Plan mit ISO-7010-Zeichen neben Türschildern nach alter DIN 4844 verunsichert.

Wo und wie wird der Plan ausgehängt?

Flucht- und Rettungspläne werden an geeigneten Stellen in ausreichender Zahl ausgehängt, typischerweise:

  • in Eingangsbereichen und an Treppenräumen jedes Geschosses,
  • an Flurkreuzungen und an zentralen Verkehrswegen,
  • in Bereichen mit vielen ortsunkundigen Personen, etwa in Hotelzimmern oder Besprechungsräumen.

Der Aushang erfolgt in einer Höhe, in der der Plan gut lesbar ist, und so, dass er nicht durch Türen, Möbel oder Deko verdeckt wird. Das Format richtet sich nach Planinhalt und Betrachtungsabstand; in der Praxis sind Pläne meist mindestens DIN A3 groß, für Hotelzimmer werden auch kleinere Formate verwendet.

Wie oft muss der Plan aktualisiert werden?

Ein Flucht- und Rettungsplan muss aktuell sein. Er wird überarbeitet, sobald sich etwas ändert, das auf dem Plan dargestellt ist, zum Beispiel:

  • Umbau, neue Trennwände oder geänderte Raumaufteilung,
  • neue oder verlegte Notausgänge und Treppen,
  • versetzte Feuerlöscher, Wandhydranten oder Erste-Hilfe-Einrichtungen,
  • geänderte Sammelstelle oder Nutzung.

Die ASR A2.3 verlangt außerdem, anhand des Flucht- und Rettungsplans in angemessenen Zeitabständen zu üben, wie sich Beschäftigte im Gefahrfall in Sicherheit bringen. Eine Räumungsübung ist zugleich eine gute Gelegenheit, Plan, Zeichen und Beleuchtung gemeinsam zu überprüfen.

Wie hängen Fluchtplan und Notbeleuchtung zusammen?

Flucht- und Rettungsplan, Rettungszeichen und Sicherheitsbeleuchtung bilden ein System. Die Fluchtwege, die der Plan grün darstellt, müssen im Gebäude genau so gekennzeichnet sein – und dort, wo eine Sicherheitsbeleuchtung gefordert ist, auch bei Stromausfall beleuchtet. Widersprüche zwischen Plan und Pfeilrichtung der Rettungszeichen gehören zu den typischen Mängeln bei Begehungen und Brandschauen.

Daraus ergeben sich einige Regeln für die Praxis:

  • Gleicher Weg: Jeder Fluchtweg auf dem Plan ist im Gebäude mit Rettungszeichen nach DIN EN ISO 7010 und passenden Richtungspfeilen markiert, siehe Richtungspfeile bei Rettungszeichen.
  • Beleuchtete Zeichen am Weg: Wo eine Sicherheitsbeleuchtung gefordert ist, sind die Rettungszeichen als Rettungszeichenleuchte oder angestrahltes Schild ausgeführt.
  • Sicherheitseinrichtungen beleuchtet: Feuerlöscher, Handfeuermelder und Erste-Hilfe-Stellen benötigen im Notbetrieb nach DIN EN 1838 mindestens 5 lx vertikal, sofern sie nicht auf einem ausgeleuchteten Rettungsweg liegen – siehe Beleuchtungsstärke der Notbeleuchtung.
  • Gemeinsam ändern: Nach jedem Umbau werden Plan, Pfeilrichtungen und Leuchtenstandorte zusammen angepasst.
  • Lesbar im Notfall: Wählen Sie den Aushangort so, dass der Plan auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung erkennbar ist, etwa im Lichtbereich einer Sicherheitsleuchte oder als langnachleuchtende Ausführung.

Der Fluchtplan ist auch eine gute Grundlage für die Planung der Sicherheitsbeleuchtung, weil er Ausgänge, Richtungswechsel und Sicherheitseinrichtungen bereits zeigt. Mehr dazu im Beitrag Notbeleuchtung planen.

Häufige Fragen

Wer ist für den Flucht- und Rettungsplan verantwortlich?

In Arbeitsstätten der Arbeitgeber, in anderen Gebäuden in der Regel der Betreiber bzw. Eigentümer. Erstellen lassen kann er den Plan von Fachleuten, die Verantwortung für Vollständigkeit, Aushang und Aktualität bleibt jedoch bei ihm.

Welche Norm gilt für Flucht- und Rettungspläne?

Die Gestaltung richtet sich nach DIN ISO 23601, die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Wann ein Plan in Arbeitsstätten erforderlich ist und was er mindestens enthalten muss, regelt die ASR A2.3.

Was bedeutet „lagerichtig“?

Der Plan ist so ausgerichtet, wie der Betrachter vor ihm steht. Was auf dem Plan vorne bzw. links liegt, liegt auch in der Realität vor bzw. links vom Betrachter. Deshalb braucht jeder Aushangort einen eigenen, passend ausgerichteten Plan.

In welcher Farbe werden Fluchtwege dargestellt?

Fluchtwege werden in Grün dargestellt, passend zur Sicherheitsfarbe der Rettungszeichen. Brandschutzeinrichtungen erscheinen mit roten Zeichen, Erste-Hilfe-Einrichtungen mit grünen.

Wie oft muss ein Fluchtplan erneuert werden?

Eine feste Frist gibt es nicht. Der Plan muss aktuell sein und wird nach jeder baulichen oder organisatorischen Änderung angepasst, die seinen Inhalt betrifft. Eine regelmäßige Kontrolle, etwa bei Räumungsübungen, ist sinnvoll.

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