Notbeleuchtung im Parkhaus. Jede Ebene, jeder Treppenraum.
Parkhäuser sind groß, verwinkelt und abends oft menschenleer. Fällt der Strom aus, müssen Fahrer und Fußgänger trotzdem zum nächsten Treppenraum finden – über mehrere Ebenen, zwischen parkenden Autos, oft bei Kälte und Nässe. Wir klären, was in Ihrem Parkhaus gefordert ist, und planen die Notbeleuchtung passend dazu.
Ob ein Parkhaus eine Sicherheitsbeleuchtung braucht, regelt die Garagenverordnung des Landes. Garagen ab 1.000 m² Nutzfläche sind Großgaragen; geschlossene Großgaragen brauchen in der Regel eine Sicherheitsbeleuchtung. Offene Parkhäuser – mit großen, ständig offenen Wandöffnungen ins Freie – sind oft weniger streng geregelt, Treppenräume, Rettungswege und Rettungszeichen müssen aber auch dort im Notfall erkennbar sein. Was genau gilt, legen Baugenehmigung und Brandschutzkonzept fest.
Was gilt?
- Prüfen, ob das Parkhaus als offene oder geschlossene Großgarage gilt – davon hängt die Pflicht zur Sicherheitsbeleuchtung ab
- Rettungszeichen nach DIN EN ISO 7010 zu Treppenräumen und Ausgängen, sichtbar über Fahrzeugdächer hinweg
- Beleuchtete Treppenräume, Rettungswege und Ausgänge mit mindestens 1 lx nach DIN EN 1838
- Kassenautomaten, Kassenräume und Technikräume in die Planung einbeziehen
- Leuchten und Akkus passend zum Temperaturbereich – in offenen Parkhäusern wird es im Winter frostig
- Wiederkehrende Prüfung durch Prüfsachverständige in Großgaragen nach Landesrecht, dokumentiert im Prüfbuch
Die Angaben beschreiben typische Anforderungen in Deutschland. Maßgeblich für Ihr Gebäude sind Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, Gefährdungsbeurteilung und das Landesrecht – genau das prüfen wir bei der kostenlosen Vor-Ort-Aufnahme.
Typische Fehler
In offenen Parkhäusern fällt die Temperatur unter 0 °C – Akkus verlieren Kapazität, die Betriebsdauer reicht nicht mehr.
Rettungszeichen in Augenhöhe verschwinden hinter Transportern und SUVs.
Die Ebenen sind geplant, aber im Treppenraum wird es bei Stromausfall dunkel.
So machen wir es Ihnen einfach
Wir nehmen Gebäude, Fluchtwege und Bestand auf und erstellen eine DIN-konforme Notlichtplanung – kostenlos und unverbindlich.
Rettungszeichen-, Wege- und Einbauleuchten sowie Notstromtreiber – mit Selbsttest und LiFePO4-Akku.
Jede Prüfung digital dokumentiert, Fristen automatisch überwacht – bei Brandschau und Prüfung sofort vorzeigbar.
Jährliche Prüfung vor Ort, Austausch aller Akkus im 5.–6. Jahr und Reparaturen – planbare Kosten statt Überraschungen.
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Häufige Fragen
Braucht ein Parkhaus eine Notbeleuchtung?
Geschlossene Großgaragen ab 1.000 m² Nutzfläche brauchen nach den Garagenverordnungen der Länder in der Regel eine Sicherheitsbeleuchtung. Bei offenen Parkhäusern und kleineren Garagen kann sie sich aus Baugenehmigung oder Brandschutzkonzept ergeben – Treppenräume und Rettungswege sind dabei fast immer ein Thema.
Was ist der Unterschied zwischen offenem und geschlossenem Parkhaus?
Ein offenes Parkhaus hat große, ständig offene Öffnungen ins Freie – nach den Garagenverordnungen in der Regel mindestens ein Drittel der Wandflächen –, sodass Rauch abziehen kann. Fehlen diese Öffnungen, gilt es als geschlossene Garage mit strengeren Anforderungen, unter anderem an die Sicherheitsbeleuchtung.
Funktionieren Notleuchten bei Frost?
Nicht jede. Akkus verlieren bei Kälte Kapazität, deshalb muss der Temperaturbereich von Leuchte und Akku zum Einsatzort passen. Die Leuchten der NOTLUX Serie 19 sind für 0 °C bis 55 °C ausgelegt – für Bereiche, in denen es kälter wird, braucht es Leuchten mit Freigabe für Minusgrade. Sprechen Sie uns an, wir planen das mit Ihnen.
Wie hell muss die Notbeleuchtung im Parkhaus sein?
Es gelten die Werte nach DIN EN 1838: mindestens 1 lx auf der Mittellinie der Rettungswege und mindestens 0,5 lx als Antipanikbeleuchtung auf größeren freien Flächen. Die normale Allgemeinbeleuchtung ist ein eigenes Thema, für Parkbauten gibt DIN 67528 Empfehlungen.
Wer prüft die Sicherheitsbeleuchtung im Parkhaus?
Die monatlichen und jährlichen Prüfungen übernimmt der Betreiber oder ein Fachbetrieb wie NOTLUX. In Großgaragen kommen nach Landesrecht wiederkehrende Prüfungen durch Prüfsachverständige hinzu – mit digitalem Prüfbuch ist der Nachweis sofort da.
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