Notbeleuchtung in Hamburg. Von Hamburg bis Hamburg-Wandsbek.
Planung, Installation und Wartung von Not- und Sicherheitsbeleuchtung in Hamburg – nach der Hamburgischen Bauordnung, DIN EN 1838 und DIN VDE V 0108-100-1. Mit kostenloser Vor-Ort-Aufnahme, festem Ansprechpartner und Wartungsvertrag inklusive Akkutausch.
In Hamburg ergeben sich die Anforderungen an die Notbeleuchtung aus der Hamburgischen Bauordnung (HBauO), den Sonderbauvorschriften des Landes, der Baugenehmigung mit Brandschutzkonzept und für Arbeitsstätten aus der ASR A2.3. Technisch gelten DIN EN 1838, DIN EN 50172 und DIN VDE V 0108-100-1. NOTLUX plant, installiert und wartet Notbeleuchtung in ganz Hamburg – mit kostenloser Vor-Ort-Aufnahme und digitalem Prüfbuch.
Notbeleuchtung in Ihrer Stadt
Was in Hamburg gilt
- Hamburgische Bauordnung (HBauO): Grundanforderungen an Rettungswege; die konkrete Notbeleuchtung ergibt sich meist aus Baugenehmigung und Brandschutzkonzept.
- Sonderbauten: Für Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Beherbergungsstätten und weitere Sonderbauten gelten in Hamburg eigene Sonderbauvorschriften mit Vorgaben zur Sicherheitsbeleuchtung.
- Prüfung durch Sachverständige: In Sonderbauten prüfen Prüfsachverständige die Sicherheitsbeleuchtung nach der Prüfverordnung des Landes Hamburg – vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend.
- Brandverhütungsschau: Bei behördlichen Brandschauen werden auch Rettungswege und Sicherheitsbeleuchtung kontrolliert – festgestellte Mängel müssen fristgerecht behoben werden.
- Arbeitsstätten: Die ASR A2.3 regelt Fluchtwege und Sicherheitsbeleuchtung, die ASR A1.3 die Sicherheitskennzeichnung.
- Betrieb und Prüfung: Monatliche Funktionsprüfung, jährliche Prüfung über die volle Betriebsdauer und Prüfbuch nach DIN EN 50172 und DIN VDE V 0108-100-1.
Welche Vorgaben für Ihr Gebäude verbindlich sind, klären wir bei der kostenlosen Vor-Ort-Aufnahme anhand von Baugenehmigung und Brandschutzkonzept.
Ihre Ansprechpartner


Betreut von unserem Firmensitz Leipzig. TRiALED GmbH · Zum Frischemarkt 4 · 04158 Leipzig
Häufige Fragen
Welche Bauordnung gilt in Hamburg für die Notbeleuchtung?
Grundlage ist die Hamburgische Bauordnung (HBauO). Die konkreten Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung ergeben sich meist aus der Baugenehmigung und dem Brandschutzkonzept, für Sonderbauten aus den Sonderbauvorschriften des Landes.
Wer prüft die Sicherheitsbeleuchtung in Sonderbauten in Hamburg?
Prüfsachverständige – vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend. Die laufenden monatlichen und jährlichen Prüfungen übernimmt der Betreiber oder ein Fachbetrieb wie NOTLUX.
Kommt NOTLUX in ganz Hamburg zur Vor-Ort-Aufnahme?
Ja. Die Vor-Ort-Aufnahme und die Planung sind in ganz Hamburg kostenlos und unverbindlich. Betreut werden Sie von unserem Firmensitz Leipzig.
Notbeleuchtung ohne Sorgen.
Leuchten, Installation und Wartung aus einer Hand – jede Prüfung digital per App dokumentiert. Wir starten mit einer kostenlosen Vor-Ort-Aufnahme und DIN-konformer Planung.