Standorte · Hessen

Notbeleuchtung in Hessen. Von Alsfeld bis Wiesbaden.

Planung, Installation und Wartung von Not- und Sicherheitsbeleuchtung in Hessen – nach der Hessischen Bauordnung, DIN EN 1838 und DIN VDE V 0108-100-1. Mit kostenloser Vor-Ort-Aufnahme, festem Ansprechpartner und Wartungsvertrag inklusive Akkutausch.

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Kurz gesagt

In Hessen ergeben sich die Anforderungen an die Notbeleuchtung aus der Hessischen Bauordnung (HBO), den Sonderbauvorschriften des Landes, der Baugenehmigung mit Brandschutzkonzept und für Arbeitsstätten aus der ASR A2.3. Technisch gelten DIN EN 1838, DIN EN 50172 und DIN VDE V 0108-100-1. NOTLUX plant, installiert und wartet Notbeleuchtung in ganz Hessen – mit kostenloser Vor-Ort-Aufnahme und digitalem Prüfbuch.

Hessen

Was in Hessen gilt

  • Hessische Bauordnung (HBO): Grundanforderungen an Rettungswege; die konkrete Notbeleuchtung ergibt sich meist aus Baugenehmigung und Brandschutzkonzept.
  • Sonderbauten: Für Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Beherbergungsstätten und weitere Sonderbauten gelten in Hessen eigene Sonderbauvorschriften mit Vorgaben zur Sicherheitsbeleuchtung.
  • Prüfung durch Sachverständige: In Sonderbauten werden Sicherheitsbeleuchtungsanlagen nach der Technische Prüfverordnung (TPrüfV) von Prüfsachverständigen geprüft – vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend.
  • Gefahrenverhütungsschau: Bei der Gefahrenverhütungsschau kontrolliert die zuständige Behörde auch Rettungswege und Sicherheitsbeleuchtung – festgestellte Mängel müssen fristgerecht behoben werden.
  • Arbeitsstätten: Die ASR A2.3 regelt Fluchtwege und Sicherheitsbeleuchtung, die ASR A1.3 die Sicherheitskennzeichnung.
  • Betrieb und Prüfung: Monatliche Funktionsprüfung, jährliche Prüfung über die volle Betriebsdauer und Prüfbuch nach DIN EN 50172 und DIN VDE V 0108-100-1.

Welche Vorgaben für Ihr Gebäude verbindlich sind, klären wir bei der kostenlosen Vor-Ort-Aufnahme anhand von Baugenehmigung und Brandschutzkonzept.

Ihre Ansprechpartner

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Nils Lammert
Nils LammertVertriebsleitung +49 171 1935852lammert@trialed.de
Leon Weber
Leon WeberKey Account Manager +49 151 26893710weber@trialed.de

Betreut von unserem Vertriebsbüro Ratingen. TRiALED GmbH · Zum Frischemarkt 4 · 04158 Leipzig

Referenzen

Projekte aus der Praxis.

Großflächige Hallen sind unsere Stärke – von der Aufnahme vor Ort bis zur fertigen Anlage. Kundennamen nennen wir nur mit Freigabe.

UmgesetztThüringen
5.000m²

Logistik & Produktion

Notbeleuchtung für zwei Hallen eines Logistik- und Herstellungsunternehmens – Lager- und Produktionsflächen mit zusammen rund 5.000 m².

2 Hallenca. 5.000 m²
In VorbereitungHessen
2.000m²

Logistik

Notbeleuchtung für eine Logistikhalle mit rund 2.000 m² – eines unserer nächsten Projekte.

1 Halleca. 2.000 m²
7.000m² Hallenfläche – umgesetzt und in VorbereitungÄhnliches Projekt anfragen

Häufige Fragen

Welche Bauordnung gilt in Hessen für die Notbeleuchtung?

Grundlage ist die Hessische Bauordnung (HBO). Die konkreten Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung ergeben sich meist aus der Baugenehmigung und dem Brandschutzkonzept, für Sonderbauten aus den Sonderbauvorschriften des Landes.

Wer prüft die Sicherheitsbeleuchtung in Sonderbauten in Hessen?

Prüfsachverständige – vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend nach der Technische Prüfverordnung (TPrüfV). Die laufenden monatlichen und jährlichen Prüfungen übernimmt der Betreiber oder ein Fachbetrieb wie NOTLUX.

Kommt NOTLUX in ganz Hessen zur Vor-Ort-Aufnahme?

Ja. Die Vor-Ort-Aufnahme und die Planung sind in ganz Hessen kostenlos und unverbindlich. Betreut werden Sie von unserem Vertriebsbüro Ratingen.

NOTLUX

Notbeleuchtung ohne Sorgen.

Leuchten, Installation und Wartung aus einer Hand – jede Prüfung digital per App dokumentiert. Wir starten mit einer kostenlosen Vor-Ort-Aufnahme und DIN-konformer Planung.

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