Notbeleuchtung in Mecklenburg-Vorpommern. Von Anklam bis Wismar.
Planung, Installation und Wartung von Not- und Sicherheitsbeleuchtung in Mecklenburg-Vorpommern – nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, DIN EN 1838 und DIN VDE V 0108-100-1. Mit kostenloser Vor-Ort-Aufnahme, festem Ansprechpartner und Wartungsvertrag inklusive Akkutausch.
In Mecklenburg-Vorpommern ergeben sich die Anforderungen an die Notbeleuchtung aus der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V), den Sonderbauvorschriften des Landes, der Baugenehmigung mit Brandschutzkonzept und für Arbeitsstätten aus der ASR A2.3. Technisch gelten DIN EN 1838, DIN EN 50172 und DIN VDE V 0108-100-1. NOTLUX plant, installiert und wartet Notbeleuchtung in ganz Mecklenburg-Vorpommern – mit kostenloser Vor-Ort-Aufnahme und digitalem Prüfbuch.
Notbeleuchtung in Ihrer Stadt
Was in Mecklenburg-Vorpommern gilt
- Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V): Grundanforderungen an Rettungswege; die konkrete Notbeleuchtung ergibt sich meist aus Baugenehmigung und Brandschutzkonzept.
- Sonderbauten: Für Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Beherbergungsstätten und weitere Sonderbauten gelten in Mecklenburg-Vorpommern eigene Sonderbauvorschriften mit Vorgaben zur Sicherheitsbeleuchtung.
- Prüfung durch Sachverständige: In Sonderbauten prüfen Prüfsachverständige die Sicherheitsbeleuchtung nach der Prüfverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern – vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend.
- Brandverhütungsschau: Bei behördlichen Brandschauen werden auch Rettungswege und Sicherheitsbeleuchtung kontrolliert – festgestellte Mängel müssen fristgerecht behoben werden.
- Arbeitsstätten: Die ASR A2.3 regelt Fluchtwege und Sicherheitsbeleuchtung, die ASR A1.3 die Sicherheitskennzeichnung.
- Betrieb und Prüfung: Monatliche Funktionsprüfung, jährliche Prüfung über die volle Betriebsdauer und Prüfbuch nach DIN EN 50172 und DIN VDE V 0108-100-1.
Welche Vorgaben für Ihr Gebäude verbindlich sind, klären wir bei der kostenlosen Vor-Ort-Aufnahme anhand von Baugenehmigung und Brandschutzkonzept.
Ihre Ansprechpartner


Betreut von unserem Firmensitz Leipzig. TRiALED GmbH · Zum Frischemarkt 4 · 04158 Leipzig
Häufige Fragen
Welche Bauordnung gilt in Mecklenburg-Vorpommern für die Notbeleuchtung?
Grundlage ist die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V). Die konkreten Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung ergeben sich meist aus der Baugenehmigung und dem Brandschutzkonzept, für Sonderbauten aus den Sonderbauvorschriften des Landes.
Wer prüft die Sicherheitsbeleuchtung in Sonderbauten in Mecklenburg-Vorpommern?
Prüfsachverständige – vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend. Die laufenden monatlichen und jährlichen Prüfungen übernimmt der Betreiber oder ein Fachbetrieb wie NOTLUX.
Kommt NOTLUX in ganz Mecklenburg-Vorpommern zur Vor-Ort-Aufnahme?
Ja. Die Vor-Ort-Aufnahme und die Planung sind in ganz Mecklenburg-Vorpommern kostenlos und unverbindlich. Betreut werden Sie von unserem Firmensitz Leipzig.
Notbeleuchtung ohne Sorgen.
Leuchten, Installation und Wartung aus einer Hand – jede Prüfung digital per App dokumentiert. Wir starten mit einer kostenlosen Vor-Ort-Aufnahme und DIN-konformer Planung.