Standorte · Mecklenburg-Vorpommern

Notbeleuchtung in Mecklenburg-Vorpommern. Von Anklam bis Wismar.

Planung, Installation und Wartung von Not- und Sicherheitsbeleuchtung in Mecklenburg-Vorpommern – nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, DIN EN 1838 und DIN VDE V 0108-100-1. Mit kostenloser Vor-Ort-Aufnahme, festem Ansprechpartner und Wartungsvertrag inklusive Akkutausch.

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Kurz gesagt

In Mecklenburg-Vorpommern ergeben sich die Anforderungen an die Notbeleuchtung aus der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V), den Sonderbauvorschriften des Landes, der Baugenehmigung mit Brandschutzkonzept und für Arbeitsstätten aus der ASR A2.3. Technisch gelten DIN EN 1838, DIN EN 50172 und DIN VDE V 0108-100-1. NOTLUX plant, installiert und wartet Notbeleuchtung in ganz Mecklenburg-Vorpommern – mit kostenloser Vor-Ort-Aufnahme und digitalem Prüfbuch.

Mecklenburg-Vorpommern

Was in Mecklenburg-Vorpommern gilt

  • Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V): Grundanforderungen an Rettungswege; die konkrete Notbeleuchtung ergibt sich meist aus Baugenehmigung und Brandschutzkonzept.
  • Sonderbauten: Für Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Beherbergungsstätten und weitere Sonderbauten gelten in Mecklenburg-Vorpommern eigene Sonderbauvorschriften mit Vorgaben zur Sicherheitsbeleuchtung.
  • Prüfung durch Sachverständige: In Sonderbauten prüfen Prüfsachverständige die Sicherheitsbeleuchtung nach der Prüfverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern – vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend.
  • Brandverhütungsschau: Bei behördlichen Brandschauen werden auch Rettungswege und Sicherheitsbeleuchtung kontrolliert – festgestellte Mängel müssen fristgerecht behoben werden.
  • Arbeitsstätten: Die ASR A2.3 regelt Fluchtwege und Sicherheitsbeleuchtung, die ASR A1.3 die Sicherheitskennzeichnung.
  • Betrieb und Prüfung: Monatliche Funktionsprüfung, jährliche Prüfung über die volle Betriebsdauer und Prüfbuch nach DIN EN 50172 und DIN VDE V 0108-100-1.

Welche Vorgaben für Ihr Gebäude verbindlich sind, klären wir bei der kostenlosen Vor-Ort-Aufnahme anhand von Baugenehmigung und Brandschutzkonzept.

Ihre Ansprechpartner

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Nils Lammert
Nils LammertVertriebsleitung +49 171 1935852lammert@trialed.de
Leon Weber
Leon WeberKey Account Manager +49 151 26893710weber@trialed.de

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Häufige Fragen

Welche Bauordnung gilt in Mecklenburg-Vorpommern für die Notbeleuchtung?

Grundlage ist die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V). Die konkreten Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung ergeben sich meist aus der Baugenehmigung und dem Brandschutzkonzept, für Sonderbauten aus den Sonderbauvorschriften des Landes.

Wer prüft die Sicherheitsbeleuchtung in Sonderbauten in Mecklenburg-Vorpommern?

Prüfsachverständige – vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend. Die laufenden monatlichen und jährlichen Prüfungen übernimmt der Betreiber oder ein Fachbetrieb wie NOTLUX.

Kommt NOTLUX in ganz Mecklenburg-Vorpommern zur Vor-Ort-Aufnahme?

Ja. Die Vor-Ort-Aufnahme und die Planung sind in ganz Mecklenburg-Vorpommern kostenlos und unverbindlich. Betreut werden Sie von unserem Firmensitz Leipzig.

NOTLUX

Notbeleuchtung ohne Sorgen.

Leuchten, Installation und Wartung aus einer Hand – jede Prüfung digital per App dokumentiert. Wir starten mit einer kostenlosen Vor-Ort-Aufnahme und DIN-konformer Planung.

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