Für die Notbeleuchtung ist der Betreiber verantwortlich, also Eigentümer, Arbeitgeber, Träger oder die beauftragte Verwaltung. Das gilt auch dann, wenn eine Fachfirma die Anlage errichtet hat oder sie wartet. Wer sie nicht prüft und dokumentiert, riskiert im Schadensfall Haftung und Ärger mit Versicherung und Behörden.
Bei einem Stromausfall muss jede Person das Gebäude sicher verlassen können. Dafür sorgen Sicherheitsbeleuchtung und beleuchtete Rettungszeichen. Viele Betreiber gehen davon aus, dass mit der Errichtung durch eine Fachfirma alles erledigt ist. Mit der Übergabe geht die Verantwortung für den laufenden Betrieb aber auf den Betreiber über.
Wer ist verantwortlich?
Verantwortlich ist der Betreiber des Gebäudes, also Eigentümer, Arbeitgeber, Träger oder die beauftragte Verwaltung. Die Pflichten ergeben sich aus dem Bauordnungsrecht der Länder, aus der Arbeitsstättenverordnung mit ihren Technischen Regeln (ASR A2.3, ASR A3.4) und aus den Normen, vor allem DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2024-10. Prüfung und Wartung lassen sich an eine Fachfirma vergeben, die Verantwortung für Auswahl, Beauftragung und Kontrolle bleibt beim Betreiber.
Was gehört zu Ihren Pflichten?
- Funktionsfähigkeit sicherstellen: Leuchten, Rettungszeichen und Stromversorgung müssen im Ernstfall zuverlässig arbeiten.
- Regelmäßig prüfen: Vorgeschrieben sind die monatliche Funktionsprüfung, die jährliche Prüfung über die volle Betriebsdauer und alle fünf Jahre eine Messung der Beleuchtungsstärke. In Sonderbauten kommen Prüfungen durch Prüfsachverständige dazu.
- Lückenlos dokumentieren: Jede Prüfung und jeder Mangel gehört ins Prüfbuch, auf Papier oder digital.
- Bei Änderungen anpassen: Umbauten, neue Raumaufteilungen oder eine andere Nutzung können eine Anpassung der Anlage erfordern.
Was droht, wenn etwas fehlt?
Kommt es zu einem Unfall und war die Anlage nicht funktionsfähig, nicht geprüft oder nicht dokumentiert, kann der Betreiber haften. Möglich sind außerdem Probleme mit dem Versicherungsschutz, Auflagen der Behörden und im Extremfall Nutzungsbeschränkungen. Welche Folgen im Einzelfall eintreten, hängt vom Verstoß und vom Verschulden ab. Die Details erklärt der Beitrag Betreiberpflichten und Haftung.
Kurzer Selbstcheck
- Gibt es ein aktuelles, vollständiges Prüfbuch?
- Wann war die letzte Prüfung der Betriebsdauer?
- Sind alle Rettungszeichen von überall gut sichtbar?
- Wurde seit der Errichtung umgebaut oder die Nutzung geändert?
- Wissen Sie, wie alt die Akkus Ihrer Anlage sind?
Wenn Sie bei einer Frage unsicher sind, lohnt sich ein Blick auf die Anlage. Die Checkliste zum Ausdrucken hilft beim ersten Rundgang.
So unterstützt Sie NOTLUX
Wir nehmen Ihre bestehende Anlage kostenlos vor Ort auf, prüfen sie nach den geltenden Normen und zeigen Ihnen verständlich, wo Handlungsbedarf besteht und wo nicht. Bei Bedarf rüsten wir um oder erneuern und übergeben Ihnen eine saubere Dokumentation. Mit dem Wartungsvertrag bleiben Prüfung, Akkutausch und Prüfbuch danach dauerhaft geregelt. Bestandsaufnahme anfragen
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