Technik

Notleuchte austauschen oder Akku wechseln: Was ist zu beachten?

8 Min. LesezeitStand: Oktober 2026Redaktion NOTLUX · TRiALED GmbH
Kurz gesagt

Ein Akkuwechsel reicht in der Regel, wenn eine ansonsten intakte Notleuchte den jährlichen Dauertest wegen Akkualterung nicht mehr besteht und ein freigegebener Ersatzakku verfügbar ist. Die ganze Leuchte wird ausgetauscht, wenn Elektronik oder Gehäuse defekt sind, keine Ersatzteile mehr erhältlich sind oder veraltete Technik wie Leuchtstofflampen und NiCd-Akkus ohnehin ersetzt werden soll. Beides ist Arbeit an einer elektrischen Sicherheitsanlage und gehört in die Hand einer Elektrofachkraft; danach folgen Funktionsnachweis und Eintrag ins Prüfbuch.

Wann ist ein Akkuwechsel fällig?

Der Akku einer Einzelbatterieleuchte ist ein Verschleißteil. Er verliert mit den Jahren Kapazität, bis die Leuchte ihre Bemessungsbetriebsdauer – etwa eine oder drei Stunden – nicht mehr erreicht. Typische Anlässe für einen Wechsel:

  • Dauertest nicht bestanden: Die Leuchte schaltet im jährlichen Betriebsdauertest vorzeitig ab. Das ist ein Mangel und muss nach ASR A2.3 unverzüglich sachgerecht beseitigt werden.
  • Status-LED meldet einen Akkufehler: Was die Anzeigen bedeuten, erklärt der Artikel Notleuchte blinkt rot.
  • Herstellerintervall erreicht: Viele Betreiber tauschen Akkus vorausschauend nach dem vom Hersteller angegebenen Intervall, statt auf Einzelausfälle zu warten.
  • Testergebnisse werden knapp: Wenn Leuchten eines Baujahrs die geforderte Dauer nur noch knapp schaffen, ist ein Gruppentausch planbarer als viele Einzeleinsätze.

Nicht jeder nicht bestandene Dauertest liegt am Akku. Auch Ladeelektronik, Leuchtmittel oder eine zeitweise fehlende Netzspannung können die Ursache sein. Deshalb steht vor dem Wechsel die Fehlersuche durch die Fachkraft.

Wann sollte die ganze Leuchte ausgetauscht werden?

Ein Akkuwechsel ist nur sinnvoll, wenn der Rest der Leuchte in gutem Zustand ist. Ein Austausch der kompletten Leuchte ist in der Regel die bessere Wahl, wenn:

  • Elektronik oder Leuchtmittel defekt sind und eine Reparatur unwirtschaftlich oder nicht möglich ist.
  • keine passenden Ersatzakkus mehr erhältlich sind, etwa weil der Hersteller den Typ abgekündigt hat.
  • ältere Leuchten mit Leuchtstofflampen verbaut sind. Leuchtmittel und Ersatzteile werden zunehmend schwer zu beschaffen, und LED-Leuchten benötigen deutlich weniger Energie.
  • NiCd-Akkus verbaut sind und ohnehin eine Modernisierung ansteht. Ein Wechsel auf einen Lithium-Akku ist nur zulässig, wenn der Hersteller ihn ausdrücklich freigibt, weil Lithium-Akkus eine andere Ladeelektronik brauchen.
  • Gehäuse, Abdeckung oder Piktogramm beschädigt, vergilbt oder nicht mehr gut erkennbar sind.
  • sich die Nutzung geändert hat und andere Anforderungen gelten, etwa eine längere Bemessungsbetriebsdauer oder eine andere Schaltungsart.

Werden mehrere Leuchten eines Gebäudes gleichzeitig fällig, lohnt sich ein Blick auf die gesamte Anlage. Wie eine Modernisierung abläuft, beschreibt der Artikel Notbeleuchtung modernisieren.

SituationAkku wechselnLeuchte austauschen
Moderne Leuchte, Akku gealtert, Ersatzakku verfügbarJaNicht nötig
Ersatzakku nicht mehr erhältlichNicht möglichJa
Elektronik oder Leuchtmittel defektLöst das Problem nichtMeist ja
Leuchtstofflampen-Leuchte mit NiCd-AkkuKurzfristig möglichMittelfristig empfehlenswert
Gehäuse oder Piktogramm beschädigtLöst das Problem nichtJa

Wer darf Notleuchten austauschen und Akkus wechseln?

Beides darf nur eine Elektrofachkraft durchführen oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter deren Leitung und Aufsicht. Dabei wird die Leuchte geöffnet und in die elektrische Anlage eingegriffen; zugleich handelt es sich um eine sicherheitstechnische Anlage, deren Funktion danach nachgewiesen werden muss.

Hausmeister oder Haustechnik ohne elektrotechnische Qualifikation dürfen als unterwiesene Personen Anzeigen ablesen, die Prüftaste bedienen und Auffälligkeiten melden – aber keine Leuchten öffnen und keine Akkus tauschen, auch wenn der Akku über eine Klappe zugänglich scheint. Die Abgrenzung erklärt der Artikel Wer darf Notbeleuchtung prüfen?.

Wie gehen Fachleute beim Tausch vor?

Ohne eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zu ersetzen, folgt ein sachgerechter Tausch typischerweise diesem Ablauf:

  • Ursache klären: Fehlerbild, Testprotokolle und Vorgeschichte auswerten, um Akku-, Elektronik- und Versorgungsfehler zu unterscheiden.
  • Ersatz auswählen: Nur Akkus, die der Hersteller für die Leuchte freigegeben hat – Typ, Spannung, Kapazität und Anschluss müssen passen. Bei Leuchtentausch eine Leuchte mit mindestens gleichwertigen lichttechnischen Daten, gleicher Bemessungsbetriebsdauer und passender Schaltungsart wählen.
  • Sicherheitsbeleuchtung während der Arbeiten bedenken: Die Arbeiten so planen, dass Rettungswege nicht unbeleuchtet bleiben, oder vorübergehende Maßnahmen festlegen.
  • Fachgerecht ausführen: Freischalten, Tausch nach Herstellerangaben, Anschluss und Schaltungsart prüfen.
  • Laden lassen: Notleuchten sind üblicherweise darauf ausgelegt, innerhalb von 24 Stunden wieder ihre volle Bemessungsbetriebsdauer zu erreichen.
  • Funktion nachweisen: Nach der Ladung Funktionstest und gegebenenfalls Dauertest durchführen; bei Leuchtentausch prüfen, ob die Ausleuchtung des Rettungswegs weiterhin den Anforderungen nach DIN EN 1838 entspricht.
  • Dokumentieren: Tausch, Datum und Ergebnis im Prüfbuch eintragen, idealerweise mit Aufkleber in der Leuchte.

Praxistipp: Lassen Sie auf jeden neuen Akku oder in jede neue Leuchte das Tauschdatum schreiben. Bei der nächsten Prüfung sieht die Fachkraft sofort, wie alt der Akku ist – auch wenn das Prüfbuch einmal lückenhaft sein sollte.

Wie werden alte Akkus und Leuchten entsorgt?

Alte Akkus gehören nicht in den Restmüll. In Deutschland regelt das Batterierecht – lange das Batteriegesetz (BattG), inzwischen das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) zur Umsetzung der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 – die Rücknahme: Hersteller und Vertreiber sind zur Rücknahme verpflichtet. Gewerbliche Mengen werden häufig über den Wartungsdienstleister oder den Hersteller zurückgeführt. Lithium-Akkus sollten vor dem Transport an den Polen abgeklebt werden, damit keine Kurzschlüsse entstehen. NiCd-Akkus enthalten giftiges Cadmium und müssen besonders sorgfältig getrennt gesammelt werden.

Ausgebaute Leuchten sind Elektroaltgeräte und werden nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) entsorgt, Leuchtstofflampen wegen ihres Quecksilbergehalts getrennt davon. Die genauen Pflichten hängen von Menge und Art der Abfälle ab; im Zweifel fragen Sie Ihren Entsorger. Mehr zu Akkutypen und Lebensdauer im Artikel Akku für Notleuchten.

Was gehört nach dem Tausch ins Prüfbuch?

Jeder Akkuwechsel und jeder Leuchtentausch ist eine Instandsetzung und gehört ins Prüfbuch:

  • Leuchtennummer und Standort, Datum, ausführende Elektrofachkraft.
  • Ursache und Maßnahme, zum Beispiel „Dauertest nicht bestanden, Akku getauscht“.
  • Typ des neuen Akkus oder der neuen Leuchte; bei Leuchtentausch die Leuchtenliste aktualisieren.
  • Ergebnis des Funktionsnachweises nach der Ladung.

Wie ein vollständiges Prüfbuch aufgebaut ist, erklärt der Artikel Prüfbuch für Notbeleuchtung.

Gibt es eine Alternative für bestehende LED-Leuchten?

Wurde die Allgemeinbeleuchtung bereits auf LED umgestellt, kann ein Teil dieser Leuchten mit einem Notstromtreiber zur Sicherheitsleuchte werden. Ein Notstromtreiber ist ein Modul mit eigenem Akku, das die LED-Leuchte bei Netzausfall mit reduzierter Leistung weiterbetreibt. Das bietet sich vor allem in Hallen an, in denen zusätzliche Notleuchten in großer Höhe aufwendig wären. NOTLUX bietet Notstromtreiber für bestehende LED-Armaturen sowie eine IP65-Variante für LED-Hallenstrahler bis 300 W, jeweils mit 90 Minuten Notbetrieb. Die umgerüstete Leuchte muss die Anforderungen an Sicherheitsleuchten erfüllen; wo eine Bemessungsbetriebsdauer von 3 Stunden gefordert ist, reichen 90 Minuten nicht aus.

Wie lässt sich der Akkutausch planbar machen?

Ein fester Wartungsrhythmus verhindert, dass Akkutausch zur Notfallreparatur wird. In NOTLUX-Leuchten steckt ein an der Leuchte tauschbarer LiFePO4-Akku mit einer Lebensdauer von mindestens fünf Jahren. Im NOTLUX Wartungsvertrag sind eine Prüfung vor Ort pro Jahr, der Austausch aller Akkus im 5. bis 6. Jahr und Reparaturen während der Laufzeit enthalten; jede Prüfung wird digital dokumentiert.

Häufige Fragen

Kann ich den Akku einer Notleuchte selbst wechseln?

Nur, wenn Sie Elektrofachkraft sind. Der Akkutausch ist ein Eingriff in eine elektrische Sicherheitsanlage, nach dem die Funktion nachgewiesen und dokumentiert werden muss. Hausmeister ohne elektrotechnische Qualifikation melden den Fehler und beauftragen eine Fachkraft.

Wie oft muss der Akku einer Notleuchte gewechselt werden?

Das hängt von Akkutyp, Temperatur und Herstellerangabe ab. NiCd- und NiMH-Akkus werden häufig nach etwa vier bis fünf Jahren getauscht, LiFePO4-Akkus halten bei geeigneter Elektronik meist länger. Spätestens wenn der jährliche Dauertest nicht bestanden wird, ist ein Tausch nötig.

Lohnt sich ein Akkutausch bei alten Leuchtstofflampen-Notleuchten?

Kurzfristig kann er die Funktion wiederherstellen. Mittelfristig ist der Austausch gegen LED-Leuchten meist sinnvoller, weil Leuchtmittel und Ersatzteile knapper werden und LED-Leuchten weniger Energie benötigen. Eine Bestandsaufnahme zeigt, welche Variante für Ihre Anlage passt.

Darf ich einen NiCd-Akku durch einen Lithium-Akku ersetzen?

Nur, wenn der Hersteller der Leuchte das ausdrücklich freigibt. Lithium-Akkus brauchen eine passende Lade- und Schutzelektronik. Ein unpassender Akku kann überladen werden oder die Bemessungsbetriebsdauer verfehlen.

Was mache ich mit den alten Akkus?

Alte Akkus werden über die Rücknahmesysteme nach Batterierecht entsorgt, bei gewerblichen Mengen häufig über den Wartungsdienstleister oder Hersteller. Lithium-Akkus vor dem Transport an den Polen abkleben. In den Restmüll gehören sie nicht.

Muss nach dem Leuchtentausch neu gemessen werden?

Die neue Leuchte sollte mindestens gleichwertige lichttechnische Daten haben. Ändern sich Leuchtentyp oder Position, muss geprüft werden, ob die Ausleuchtung des Rettungswegs nach DIN EN 1838 weiterhin erreicht wird. Spätestens die Messung der Beleuchtungsstärke alle 5 Jahre nach DIN EN 50172:2024-10 macht das sichtbar.

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